Autorechtstag-Aktuell 19. Februar 2019 – Thomas Offenloch zur aktuellen Rechtsprechung des VI. Zivilsenats im Verkehrsrecht

AUTORECHTSTAG AKTUELL

19. Februar 2019

Aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats im Verkehrsrecht

von Thomas Offenloch, Richter am Bundesgerichtshof

Im Verkehrsrecht tut sich immer was. Das gilt auch für das vergangene Jahr. Es hat wieder einmal zahlreiche neue Entscheidung des VI. Zivilsenats, dem für das Verkehrsrecht zuständigen Fachsenat des Bundesgerichtshofs, hervorgebracht. Sie vorzustellen, die Hintergründe zu beleuchten und mögliche Konsequenzen ins Auge zu nehmen – das ist Ziel dieses Vortrags.

Einen Schwerpunkt wird die Dashcam-Entscheidung bilden. Darf der Autofahrer das Verkehrsgeschehen filmen? Unter welchen Voraussetzungen? Und kann eine ggf. rechtswidrig erlangte Aufnahme trotzdem als Beweismittel im Zivilprozess verwendet werden? Das sind die Kernfragen, mit denen sich der VI. Zivilsenat in diesem Zusammenhang auseinander zu setzen hatte.

Vielleicht weniger erörtert, aber nicht weniger spannend die Frage, die sich dem Senat im Zusammenhang mit den „Mopeddieben“ stellte: Kann ein Fahrzeugdieb, der bei der Fahrt auf bzw. in dem gestohlenen Fahrzeug von seinem am Steuer sitzenden Mittäter geschädigt wird, tatsächlich den Haftpflichtversicherer des von ihm bestohlenen Halters auf Schadensersatz in Anspruch nehmen? Der Bauch sagt nein; aber was sagt der Kopf? Die fiktive Schadensabrechnung von Reparaturkosten war 2018 in aller Munde: Wird sie tatsächlich aufgegeben?

Stimmen von außen haben dies nach der entsprechenden Entscheidung des VII. Zivilsenats zur fiktiven Abrechnung von Mängelbeseitigungskosten jedenfalls behauptet; was ist da dran? Hat sich der VI. Zivilsenat schon positioniert? Aber auch haftungsrechtliche Themen am Rande des Verkehrsrechts werden beleuchtet: Haftet der Verursacher eines Notfalls auch für psychische Verletzungen, die professionelle Nothelfer wie etwa Polizisten beim Einsatz erleiden?

Auf besonderen Wunsch der Veranstalter wird sich der Vortrag schließlich auch mit der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfällen befassen. Das der Senatsrechtsprechung zugrunde liegende System soll anhand von Fällen aus dem vergangenen Jahr erklärt werden.

Hier finden Sie die Online-Anmeldung, das Anmeldeprospekt und das Programm zum 12. Deutschen Autorechtstag:

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