Autorechtstag-Aktuell 11. Dezember 2018 – Dr. Matthias Quarch mit einem Update zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

AUTORECHTSTAG AKTUELL

11. Dezember 2018

Update Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

von Dr. Matthias Quarch, Vors. Richter beim Landgericht Aachen

Auf dem vom 18. bis 19. März 2019 stattfindenden 12. Deutschen Autorechtstag wird Dr. Matthias Quarch, Strafkammervorsitzender am LG Aachen und Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), wieder eine Übersicht über aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht vortragen.

Der Inhalt dieses Referates steht bereits heute in Teilen fest, um aktuelle Fragestellungen, welche die Rechtsprechung in den nächsten drei Monaten noch produzieren wird, ebenfalls berücksichtigen zu können. Ein Thema des strafrechtlichen Teils wird auf jeden Fall die Analyse der ersten, zum neuen Raserparagraphen § 315d StGB ergangenen Gerichtsentscheidungen sein, welche sich primär mit der Frage befasst haben, welche subjektiven Anforderungen an das strafbare „Einzelrasen“ (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) zu stellen sind: Unter welchen Umständen hat der Raser die für eine Bestrafung erforderliche Absicht, die „höchstmögliche Geschwindigkeit“ erzielen?

Außerdem werden in strafrechtlicher Hinsicht noch neue Entwicklungen zum Unfallfluchttatbestand, z. B. im Zusammenhang mit Car-Sharing-Unfällen, zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder zu den Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB erörtert werden. Schließlich wird auch ein Blick auf die Frage nach einer Entschädigung durch das StrEG infolge der Aufhebung einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis geworfen.

Im bußgeldrechtlichen Teil wird die obergerichtliche Kontroverse zwischen dem Saarländischen Verfassungsgerichtshof und dem OLG Bamberg zum Akteneinsichtsrecht in Messunterlagen einen wesentlichen Raum einnehmen, verbunden mit der Folgefrage, wer im Fall eines Freispruchs des Betroffenen die Kosten eines von der Verteidigung eingeholten außergerichtlichen Sachverständigengutachtens zu tragen hat. Daneben werden selbstverständlich auch neue Entscheidungen zu den „Klassikern“ standardisiertes Messverfahren oder Absehen vom Fahrverbot ihre Erwähnung finden.

Hier finden Sie die Online-Anmeldung, das Anmeldeprospekt und das Programm zum 12. Deutschen Autorechtstag:

Online-Anmeldung 12. Deutscher Autorechtstag

Programm 12. Deutscher Autorechtstag

Anmeldeprospekt 12. Deutscher Autorechtstag