Autorechtstag-Aktuell 12. Februar 2019 – Rechtsanwältin Eva Hettwer zu den Problemschwerpunkten beim Kfz-Leasing

AUTORECHTSTAG AKTUELL

12. Februar 2019

Problemschwerpunkte beim Kfz-Leasing

von Eva Hettwer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht

Im Kfz-Leasingrecht gibt es viele offene Fragen und ungelöste Probleme. Da spektakuläre Entscheidungen auf sich warten lassen, wird der Deutsche Autorechtstag 2019 die juristischen Brennpunkte auch in diesem Bereich gründlich behandeln.

Nachdem sich der Autorechtstag 2017 mit der nach wie vor offen und im Schrifttum kontrovers diskutierte Frage eingehend befasst hat, ob der Km-Leasingvertrag mit einem Verbraucher eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe darstellt und von den Verbraucherschutzvorschriften erfasst wird, richtet die Referentin Ihr Augenmerk in diesem Jahr vorrangig auf den Widerruf und seine Auswirkungen auf Kfz-Leasingverträge.

Hier hat die Umsetzung der VerbrRRL und die damit einhergehende Neustrukturierung des Widerrufsrechts zu großer Verunsicherung bei den betroffenen Leasingfirmen geführt und zu beklagen ist, dass bis heute keine einheitliche Linie gefunden wurde. Insbesondere im Hinblick auf die Widerrufsfolgen gehen die Meinungen im juristischen Schrift-tum weit auseinander, was nicht verwundert, da die §§ 357, 357a BGB kompliziert miteinander verschachtelt sind. Rechtsprechung, welche Klarheit schaffen könnte, ist noch nicht vorhanden.
Weitere Schwerpunkte des Referats werden die Schwachstellen des Andienungsvertrages, und die Nachlieferungsproblematik im Rechtsverkehr mit Verbrauchern sein. Die Geltendmachung der Andienung hat zwangsläufig zur Folge, dass ein Verbrauchsgüterkaufvertrag zustande kommt und die Leasinggesellschaft Gewährleistung für die mangelfreie Beschaffenheit des Leasingfahrzeugs erbringen muss, obwohl sie es zu keiner Zeit in Besitz gehabt hat.

Die Nachlieferung reißt eine Deckungslücke in die Vollamortisationskalkulation der Leasinggesellschaft, weil sie dem Lieferanten Wertersatz für die vom Leasingnehmer gezogenen Nutzungen des mangelhaften Fahrzeugs zu leisten hat, ohne beim Leasingnehmer Regress nehmen zu können, da dieser für die Dauer der Nutzung die Leasingraten gezahlt hat. Für beide Problembereiche gibt es Lösungsvorschläge im Schrifttum, mit denen sich die Referentin kritisch auseinandersetzt.

Aus aktuellem Anlass wird sie sich auch mit den Ergebnissen des diesjährigen 57. Verkehrsgerichtages befassen, der den Gesetzgeber erneut aufgefordert hat, die inakzeptable Haftungslücke zu beseitigen, die sich auftut, wenn – wie beim Kfz-Leasing, aber nicht nur dort – Halter und Eigentümer des Fahrzeugs nicht personengleich sind.

Ein Blick auf die Auswirkungen der Dieselkrise auf die Leasingbranche und eine Zusammenstellung interessanter Leasingurteile von Instanzgerichten rundet den Beitrag ab.

Hier finden Sie die Online-Anmeldung, das Anmeldeprospekt und das Programm zum 12. Deutschen Autorechtstag:

Online-Anmeldung 12. Deutscher Autorechtstag

Programm 12. Deutscher Autorechtstag

Anmeldeprospekt 12. Deutscher Autorechtstag