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Autorechtstag Aktuell: PRESSEBERICHT zum 18. Deutschen Autorechtstag

vom 17. – 18. März 2025 auf dem Petersberg

18. Deutscher Autorechtstag glänzt mit aktuellen Brennpunktthemen

Auf dem historischen Petersberg ist am 18. März 2025 die bereits 18. Ausgabe des Deutschen Autorechtstags zu Ende gegangen. An zwei Hauptveranstaltungstagen wurden den zahlreichen Teilnehmern – entweder live vor Ort oder online – in 15 Vorträgen die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung mit Bezug zum Autorecht präsentiert.

BGH-Richter stellen ihre jüngsten Entscheidungen im Kauf-, Leasing- und Verkehrsunfallschadensrecht vor

Inzwischen fest etabliert als herausragende Bestandteile des Programms sind die von BGH-Richtern gewährten Überblicke über die für die Kfz-Branche wichtigsten Entscheidungen aus Karlsruhe. Standen im letzten Jahr noch die Urteile zum sog. „Werkstattrisiko“ im Mittelpunkt der Judikatur des VI. Zivilsenats, ging es dieses Mal um die Folgen dieser Rechtsprechung für andere Schadenspositionen. Bei den Entscheidungen des VIII. Zivilsenats zum Autokauf sowie -leasing wurde u. a. das Verhältnis einer Beschaffenheitsvereinbarung zu einem Gewährleistungsausschluss beleuchtet und der Komplex des Widerrufs von Leasingverträgen behandelt.

Instanzrechtsprechung zum Kauf-, Verkehrsunfallschadens-, Versicherungs- und Verkehrsstrafrecht sowie Überblick über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in der Kfz-Branche

Auch darüber hinaus wurden die Teilnehmer mit für die Praxis hilfreichen Entscheidungen aus den traditionellen Autorechtsgebieten versorgt. Neben ausführlichen Updates zum Verkehrsunfallschadensrecht – einschließlich der Betrachtung der korrekten Ermittlung des merkantilen Minderwerts und aktueller Entwicklungen beim Haushaltsführungsschaden – lag ein Hauptaugenmerk in diesem Jahr auf der Neufassung des § 24a StVG zum Führen eines Kfz unter dem Einfluss von Cannabis. Ebenfalls thematisiert wurden Regressforderungen von Rechtsschutzversicherern gegen Anwaltskanzleien, die im Dieselskandal in Masseverfahren Klagen gegen VW betreuen bzw. betreut haben.
Zudem wurde die wettbewerbsrechtliche Fallrechtspraxis in der Automobilbranche in den Blick genommen. Der Fokus lag dabei auf Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Pkw-EnVKV. Das Referat bildete die thematische Grundlage für die hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion im Anschluss.

Rechtssicherer Handel mit gebrauchten E-Autos

Die Nachfrage nach gebrauchten Elektrofahrzeugen ist bislang sehr übersichtlich. Die Batterie ist dabei für Kunden und Handel der größte Unsicherheitsfaktor. Das Schlussreferat zeigte die bestehenden Risiken für den Gebrauchtwagenhandel auf und kam zum Ergebnis, dass dieses Branchensegment mit möglichst rechtssicherer Vertragsgestaltung und zusätzlichen Garantielösungen große Chancen bietet. Der BVfK arbeitet mit einem speziellen Projekt an dieser Aufgabe.

Der DEUTSCHE AUTORECHTSTAG – wieder im Hybrid-Format ausgetragen – bleibt mit seiner Mischung aus Fachvorträgen, Debatten und praxisnahen Diskussionen von und mit erstklassigen Referentinnen und Referenten in einer eindrucksvollen Umgebung das Veranstaltungshighlight im Bereich des Autorechts.

Das waren die diesjährigen Top-Referenten:

RA Marcus Gülpen +++ Dr. Matthias Quarch +++ Dr. Oliver Klein +++ Dr. Jan Luckey +++ Prof. Dr. Ansgar Staudinger +++ RAin Ulrike Dronkovic +++ RA Dr. Andreas Ottofülling +++ Stefan Vogel +++ Matthias Giebler +++ Patrick Kaiser +++ Dr. Karsten Schmidt +++ RAin Eva Hettwer +++ RA Thomas Kümmerle +++ RA Stephan Handschug +++ RA Dr. Thomas Almeroth +++ Ansgar Klein

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