Willkommen beim Deutschen Autorechtstag
Alljährlich ist es das Ziel des DEUTSCHEN AUTORECHTSTAGS, auf dem Gebiet des Autorechts einen kompetenten Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, aktuelle Rechtsentwicklungen und Problemfelder aufzuzeigen, Lösungsmodelle zu entwickeln und praktische Handlungsanweisungen zu erarbeiten.
Das auf das Autorecht fokussierte Themenspektrum umfasst außer den zivilrechtlichen Problemen zum Autokauf und den damit einhergehenden Finanzierungs- und Leasinggeschäften vor allem auch Verkehrsrechtsthemen und Rechtsfragen zum Verbraucherschutz.
Der 18. Deutsche Autorechtstag findet vom 17. – 18. März 2025 statt
PRESSEBERICHT zum 17.Deutschen Autorechtstag
vom 17./18. – 19. März 2024 auf dem Petersberg
Hochkarätige Referenten und aktuelle Brennpunkte auf dem Petersberg
– Neue Pkw-EnVKV tritt ohne Übergangsfrist bei neuer Internetwerbung in Kraft
– Branchenbezogener Überblick über die BGH-Rechtsprechung des VI. und VIII. Zivilsenats
– Zukunftsträchtige Themen: autonomes Fahren, Functions on demand, Verkauf von gebrauchten Elektrofahrzeugen
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Der Deutsche Autorechtstag stellt sich vor
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 5.03.2024
Update Schadensregulierung und Versicherungsrecht
Marcus W. Gülpen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die bereits umfangreiche Rechtsprechung zum Verkehrsrecht ist durch weitere Entscheidungen des BGH und unterinstanzlicher Gerichte seit dem letzten Autorechtstag ergänzt und geprägt worden. Alle wesentlichen Entscheidungen sind in die Rechtsprechungsübersicht des Referenten eingeflossen. In seinem Vortrag werden wie gewohnt die „Highlights“ vorgestellt. Lesen Sie mehr
PRESSEMELDUNG vom 27.02.2024
Dr. Thomas Almeroth bereichert das Autorechtstags-Team
Der langjährige Geschäftsführer des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) Dr. Thomas Almeroth bereichert ab 1. März 2024 das Team des Deutschen Autorechtstags. Der in der Kfz-Branche sehr geschätzte Rechtsanwalt für Auto- und Verkehrsrecht bekleidete in den 30 Jahren seiner VDIK-Führungsposition verschiedene Ehrenämter.
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AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 20.02.2024
Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) – Alter Wein in neuen Schläuchen oder ein Weg zu mehr Rechtssicherheit?
Ulrich Dilchert, Rechtsanwalt und Geschäftsführer Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.
Die Pkw-EnVKV – ein Quell stetiger Freude oder eher doch nicht? Kraftstoff ist ein teures Gut und beeinflusst die Unterhaltskosten eines Fahrzeugs nicht unerheblich. CO2 ist ein klimarelevanter Stoff. Insoweit ist es folgerichtig, dass auch in der Werbung Verbrauchswerte und auch CO2-Werte angegeben werden. Die derzeit gültige Pkw-EnVKV verlangt aber immer noch die Angabe von Werten, die auf Basis der früheren NEFZ-Prüfnorm ermittelt wurden – diese Prüfnorm ist heute aber nicht mehr einschlägig. Es gilt die WLTP-Norm und zudem sind nahezu alle auf dem deutschen Markt angebotenen Neuwagen WLTP-geprüft. Eine Umrechnung von NEFZ-Werten in WLTP-Werte ist nicht möglich. Lesen Sie mehr
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 13.02.2024
Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zum Kauf- und Leasingrecht
Frank Kosziol, stellvertretender Vorsitzender Richter des VIII Zivilsenat des BGH
Der Schwerpunkt des Vortrags wird auf zwei im Berichtszeitraum verkündeten Urtei-len des VIII. Zivilsenats liegen, die zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt sind und nicht zuletzt methodisch von Interesse sein dürften. Das Urteil vom 21. Juni 2023 (VIII ZR 105/22, für BGHZ 237, 217 vorgesehen) betrifft den Aufwendungsersatzanspruch des Käufers gemäß § 439 Abs. 3 BGB. Lesen Sie mehr
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 6.02.2024
Aus der internationalen Rechtsprechung zum Kaufrecht
Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Präsident des Deutschen Autorechtstages
grenzüberschreitende Sachverhalte bedeuten für viele in der Anwalt- wie Richterschaft eine wahre Grenzerfahrung. Schon die Suche nach der passenden Rechtsquelle, um etwa die internationale und örtliche Zuständigkeit zu ermitteln, gleicht im Vorfeld der Ostertage der Suche nach dem Ei des Kolumbus. Lesen Sie mehr
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 30.01.2024
Buntes rund um Auto und Verkehr – aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats
Dr. Oliver Klein, Richter beim VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe
Es ist immer wieder erstaunlich, dass das Straßenverkehrsrecht auch nach vielen Jahrzehnten selbst in seinen nicht der technischen Entwicklung unterworfenen Bereichen noch weiße Flecken auf der Landkarte der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufweist. So bis vor kurzem auch hinsichtlich des Rückwärtsfahrens in einer Einbahnstraße bzw. mit einem Anhänger. Lesen Sie mehr
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 23.01.2024
Aus der nationalen (Instanz-)Rechtsprechung zum Autokauf
Eva Hettwer, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Hamburg
Auch, wenn die Entscheidungen des BGH diejenigen mit großer Tragweite sind, lohnt sich für den Verkehrsrechtler und die Verkehrsrechtlerin der regelmäßige Blick auf die Entscheidungen der Instanzgerichte. Die Amts-, Land- und Oberlandesgerichte urteilen zu Sachverhalten, die in der täglichen Praxis von großer Bedeutung sind. Einige der im letzten Jahr ergangenen Entscheidungen stellt die Referentin am Ende des 17. Autorechtstages vor. Lesen Sie mehr
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 9.01.2024
Zur Angemessenheit der Frist zur Nachbesserung
Auch nach den Änderungen im Gewährleistungsrecht ist der Kunde nach Auftritt eines Defekts am Fahrzeug – will er seine möglichen Mängelrechte nicht gefährden – in der Regel gehalten, dem Händler Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Hierzu gehört nicht nur die mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern auch die Bereitschaft des Kunden, dem Händler das Fahrzeug zur Überprüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Im Regelfall muss der Kunde hierfür das Fahrzeug zum Firmensitz des Händlers bringen. Im Gegenzug darf der private Endkunde vom Händler einen Vorschuss auf seine Fahrt- bzw. Transportkosten verlangen. Lesen Sie mehr
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 16.01.2024
Rechtsfragen rund um die E-Mobilität
Die zunehmende Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge wirft eine Vielzahl erörterungsbedürftiger Rechtsfragen auf, angefangen beim Herzstück eines jeden Elektrofahrzeugs, der Hochvoltbatterie, deren Wert je nach Fahrzeug zwischen ca. 7.000 und 40.000 € schwankt. Ist im Vertrag nichts Konkretes zum Zustand vereinbart, muss die Hochvoltbatterie den objektiven Anforderungen des § 434 Abs. 3 BGB und damit auch dem „Stand der Technik“ entsprechen. Aber was genau sind die Standards, wenn es um Reichweite, Kapazität, Verbrauch und Ladeleistung geht? Lässt sich beispielsweise die vom BGH aufgestellte Abweichungsgrenze von 10 % bei Neufahrzeugen ohne Weiteres auf batteriebetriebene Fahrzeuge übertragen, obwohl äußere Umwelteinflüsse eine weitaus größere Rolle spielen können als bei Verbrennern? Auch wenn das inzwischen angewandte WLTP-Messverfahren realitätsnaher sein mag, bleibt womöglich unberücksichtigt, dass beworbene Reichweiten sich witterungsbedingt halbieren und Verbräuche verdoppeln können. Bei Gebrauchtfahrzeugen rückt die Frage in den Vordergrund, welchen Kapazitäts- und Ladeleistungsverlust der Käufer tolerieren muss. Lesen Sie mehr
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 2.01.2024
Widerruf und Rücktritt bei Leasing und finanziertem Autokauf
Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem schon lange erwarteten Urteil erneut mit Einzelfragen zu den Widerrufsrechten von Verbrauchern befasst (C‑38/21, C‑47/21 und C‑232/21). Der EuGH hat klargestellt, dass Verbraucher, die einen Kfz-Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung abschließen, kein Widerrufsrecht haben. Dies gilt auch, wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Ein solcher Leasingvertrag wird einem Automietvertrag gleichgestellt und fällt somit nicht unter die einschlägigen Richtlinien. Lesen Sie mehr
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 26.12.2023
Update Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
„Weihnachten kommt immer so plötzlich,
Schon wieder ist ein ganzes Jahr herum“. (Die Broilers, Punk-Band aus dem Düsseldorfer Süden)
Dieser Refrain von den Broilers, deren einzige Beziehung zu mir in der gemeinsamen Beheimatung im Düsseldorfer Süden liegt, geht mir dieses Jahr nicht mehr aus dem Kopf. Das Jahr 2023 raste mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (§ 3 StVO) von Monat zu Monat dahin, und jetzt stehen wieder Weihnachten, Silvester und Neujahr vor der Tür. Und im neuen Jahr 2024 soll dann im März auf dem Deutschen Autorechtstag wieder mein traditionelles Update zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht vorgetragen werden. Welche Themen werden dann auf der Agenda stehen? Lesen Sie mehr
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 19.12.2023
Aus der internationalen Rechtsprechung zum Kaufrecht
Liebe Leserinnen und Leser, wer kennt ihn nicht, den Großmeister Alfred Hitchcock und seinen Film „Das Fenster zum Hof“. Der Regisseur gilt als Master of Suspense. Ebenso war mit Spannung die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Thermofenster auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg erwartet worden, und zwar zur Einordnung verschiedener europäischer Regelungen als Schutzgesetze zwecks Haftung im nationalen Zivilrecht. Passgenau erließ der Europäische Gerichtshof am 21.3.2023 in der Rechtssache C-100/21 und damit am zweiten Tag des 16. Autorechtstags sein Urteil. Interessanterweise verlangt der Europäische Gerichtshof nicht nur eine Einordnung der verschiedenen Verbotstatbestände aus dem Unionsrecht als Schutzgesetze. Vielmehr stellt er die Forderung auf, dass jedes Zivilrecht im Binnenmarkt verhältnismäßige, vor allem aber auch abschreckende und effektive Sanktionen vorsehen müsse für den Fall, dass ein Automobilhersteller europarechtswidrig agiere. Lesen Sie mehr
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 12.12.2023
„Function on demand“ – Rechtliche Herausforderungen bei der Vertragsgestaltung und in der Praxis
Die zunehmende Digitalisierung macht auch vor dem Auto nicht Halt. Den Automobilherstellern eröffnen sich damit neue Geschäftsmodelle. Ein solches digitales Geschäftsmodell ist „function on demand“, das nachträgliche Freischalten von Funktionalitäten, unabhängig vom Kauf des Fahrzeugs. Immer mehr Hersteller bieten diese Extras an. Die gewünschten technischen Features sind bereits vorinstalliert. Bei Bedarf, Bestellung und natürlich anschließender Bezahlung werden sie einfach digital im Auto freigeschaltet. Autobesitzer können sich mit dieser Technik – je nach Lust, Laune und Kontostand – Sonderausstattung für ihr Auto hinzubuchen, online und ohne Werkstattbesuch. Die Freischaltung erfolgt „Over The Air“ (abgekürzt OTA), also übers drahtlose Internet. Lesen Sie mehr
17. Deutscher Autorechtstag 18. – 19. März 2024
Jetzt geht’s auch hybrid auf den Peterberg
Die herausragende Veranstaltung auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Autorechts erweitert ihr Fortbildungsangebot mit der 17. Ausgabe auch für Personen mit Vorliebe zur Online-Teilnahme. So können sich alle Teilnehmer, ob präsent oder virtuell, wieder auf ein umfangreiches Informationspaket freuen, das sowohl die brandaktuelle höchstrichterliche und instanzgerichtliche Rechtsprechung als auch die an- und bevorstehenden Gesetzesänderungen auf nationaler und europäischer Ebene beinhaltet, das darüber hinausgehend einen Ausblick auf die Zukunft der Autobranche und die sich verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen wagt und das – last but not least – eine Fülle wichtiger Hinweise und Tipps für die Praxis liefert. Die allesamt spannenden Themen werden lebhafte Diskussionen auslösen, die den Blick auf das Autorecht schärfen und vorhandenes Fachwissen vertiefen und erweitern.
Pressebericht zum 16. Deutscher Autorechtstag
Hochkarätige Referenten und aktuelle Brennpunkte auf dem Petersberg
Autorechtstag befasst sich mit Diesel-Urteil des EuGH – wegweisende Entscheidung erleichtert Schadensersatz für getäuschte Dieselbesitzer
Der Automobilhandel steckt mitten im Umbruch. Neue Vertriebsmodelle verlangen nach einer Modernisierung einschlägiger gesetzlicher Grundlagen, pandemie- und kriegsbedingte Störungen im Lieferprozess hingegen nach pragmatischen und dennoch rechtlich wohldurchdachten (Adhoc-)Lösungen. Hinzu treten die nach wie vor anhaltenden Schwierigkeiten im Umgang mit dem neuen Gewährleistungsrecht, das wie ein Damoklesschwert bislang weitestgehend unbemerkt über der Branche zu schweben scheint. Genau hier setzt der DEUTSCHE AUTORECHTSTAG an und berichtete gewohnt brandaktuell über den jüngsten Stand der einschlägigen Gesetzgebung und Rechtsprechung, um hieraus sinnvolle Empfehlungen für die Praxis abzuleiten. Sogar das erst während der Tagung ergangene EuGH-Urteil zu den Voraussetzungen einer Schadensersatzklage bei vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen wurde auf dem Petersberg behandelt.
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