17. Deutscher Autorechtstag 18. – 19. März 2024

17. Deutscher Autorechtstag 18. – 19. März 2024
Jetzt geht’s auch hybrid auf den Peterberg

Die herausragende Veranstaltung auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Autorechts erweitert ihr Fortbildungsangebot mit der 17. Ausgabe auch für Personen mit Vorliebe zur Online-Teilnahme. So können sich alle Teilnehmer, ob präsent oder virtuell, wieder auf ein umfangreiches Informationspaket freuen, das sowohl die brandaktuelle höchstrichterliche und instanzgerichtliche Rechtsprechung als auch die an- und bevorstehenden Gesetzesänderungen auf nationaler und europäischer Ebene beinhaltet, das darüber hinausgehend einen Ausblick auf die Zukunft der Autobranche und die sich verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen wagt und das – last but not least – eine Fülle wichtiger Hinweise und Tipps für die Praxis liefert. Die allesamt spannenden Themen werden lebhafte Diskussionen auslösen, die den Blick auf das Autorecht schärfen und vorhandenes Fachwissen vertiefen und erweitern.

Update Schadensregulierung, Versicherungsrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Nicht wegzudenken sind die alljährlichen ausführlichen Updates zur Schadensregulierung nebst Versicherungsrecht sowie zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Überblicke über Gesetzgebung und relevante Rechtsprechung dürfen selbstverständlich auch diesmal nicht fehlen und rüsten ART-Teilnehmer mit dem notwendigen Praxiswissen aus.

Haftung beim autonomen Fahren – bekannte Probleme und neue Ansätze aus Brüssel sowie Widerruf und Rücktritt bei Leasing und finanziertem Autokauf

Nach einem gewohnt höchst anschaulichen Überblick über aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung soll untersucht werden, welche rechtlichen Spannungen im Bereich des autonomen Fahrens entstehen können. Die Fragen nach der Haftung im Schadensfall und der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission bilden den Schwerpunkt des Vortrags.

Im Anschluss daran folgt ein Vortrag über die rechtlichen Besonderheiten rund um den Widerruf und den Rücktritt bei Leasingverträgen und finanziertem Autokauf. Hierbei werden die rechtlichen Grundlagen und die Rechtsfolgen der unterschiedlichen Konstellationen aufgezeigt.

Functions on demand – rechtliche Herausforderung bei der Vertragsgestaltung und in der Praxis sowie Rechtsfragen rund um die E-Mobilität

Frisch gestärkt durch eine Kaffee-/Teepause befasst sich der folgende Beitrag mit der zunehmenden Digitalisierung des Automobils. Sie eröffnet Automobilherstellern bahnbrechende technische Möglichkeiten und damit zugleich neue Geschäftsfelder. Eines dieser digitalen Geschäftsmodelle wird als „function on demand“ bezeichnet. Es betrifft das nachträgliche Freischalten von Funktionselementen unabhängig vom Kauf des Fahrzeugs.

Anschließend stehen Rechtsfragen rund um die E-Mobilität im Blickpunkt der Betrachtung. Elektrofahrzeuge werden zweifelsohne in naher Zukunft eine der Hauptrollen im Straßenverkehr und vor den deutschen Gerichten spielen, auch wenn das Ziel der Bundesregierung von 15 Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 nach dem derzeitigen Stand der Dinge wohl nicht mehr zu erreichen sein wird. Das Referat bildet die Grundlage für die anschließende hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion.

Novelle der Pkw-EnVKV im Hinblick auf die Umstellung von NEFZ auf WLTP

In diesem Beitrag wird die Novelle der Pkw-EnVKV und die geplante Umstellung der Verbrauchswerte für Fahrzeuge von dem europäischen NEFZ-Verfahren auf das internationale WLTP-Verfahren vorgestellt und erörtert. Es handelt sich um ein scheinbar trockenes, für die Praxis jedoch äußerst bedeutsames Thema, da es zum Leidwesen vieler Händler in jüngster Zeit bereits zu einer Welle von Abmahnungen gekommen ist.

Überblick über höchstrichterliche Rechtsprechung sowie Rechtsprechung der Instanzgerichte.

Eingehender Betrachtung erfreut sich alljährlich das breit gestreute Spektrum der Entscheidungen des EuGH und des BGH, dessen für das KFZ-Wesen einschlägige Rechtsprechung maßgeblich vom VI. und VIII. Zivilsenat geprägt wird. Von beiden BGH-Senaten konnten erneut Richter als Referenten für den 17. Autorechtstag gewonnen werden, was uns gleichermaßen freut und ehrt. Nicht fehlen darf natürlich der Blick auf richtungweisende Urteile der deutschen Instanzgerichtsbarkeit zum Schaden- Kauf- und Leasingrecht. Abgerundet wird die Veranstaltung durch einen Ausblick auf Gesetzgebungsmaßnahmen und -vorhaben auf nationaler und europäischer Ebene.

Das alles wird von hochkarätigen Referenten und Mitwirkenden in geschichtsträchtiger und imposanter Umgebung auf dem Petersberg im Siebengebirge präsentiert (in alphabetischer Reihenfolge):

Ulrich Dilchert, Rechtsanwalt und Geschäftsführer ZDK; Matthias Giebler, BVfK-Rechtsabteilung; Marcus Gülpen, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Berlin; Eva Hettwer, Mielchen Hettwer Rechtsanwälte; Dr. Oliver Klein, Richter beim VI. Zivilsenat des BGH; Frank Kosziol, stellvertretender Vorsitzender Richter des VIII Zivilsenats des BGH; Dr. Matthias Quarch, Vors. Richter beim LG Aachen.; Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt; Alexander Sievers, Rechtsanwalt, Juristische Zentrale des ADAC; Dr. Uta Sophie Richter, LL.M., CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB; Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld.; Prof. Dr. iur. Björn Steinrötter, Universität Potsdam; Matthias Voigt, ADAC-Technikzentrum

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