„Function on demand“ – Rechtliche Herausforderungen bei der Vertragsgestaltung und in der Praxis
Die zunehmende Digitalisierung macht auch vor dem Auto nicht Halt. Den Automobilherstellern eröffnen sich damit neue Geschäftsmodelle. Ein solches digitales Geschäftsmodell ist „function on demand“, das nachträgliche Freischalten von Funktionalitäten, unabhängig vom Kauf des Fahrzeugs.
Immer mehr Hersteller bieten diese Extras an. Die gewünschten technischen Features sind bereits vorinstalliert. Bei Bedarf, Bestellung und natürlich anschließender Bezahlung werden sie einfach digital im Auto freigeschaltet. Autobesitzer können sich mit dieser Technik – je nach Lust, Laune und Kontostand – Sonderausstattung für ihr Auto hinzubuchen, online und ohne Werkstattbesuch. Die Freischaltung erfolgt „Over The Air“ (abgekürzt OTA), also übers drahtlose Internet.
Und der Anwendungsbereich ist riesig: Lenkrad- und Sitzheizung für den Winter, kabelloses Smartphone-Laden, Verkehrszeichenerkennung, markanterer Motorsound, Tempomat, Parkassistent etc. Sogar das Fahrverhalten kann in manchen Modellen per Hinterradlenkung oder Adaptiv-Fahrwerk nachträglich verbessert werden. Nötige Sensoren oder Technik sind bereits im Auto verbaut, über das Software-Update wird im Wagen nur noch die Nutzung freigeschaltet.
Bisher galt: Wenn ein Auto fertig aus der Fabrik rollt, ist in Sachen Ausstattung nicht mehr viel zu machen. Jetzt aber mischen „functions on demand“ die Karten neu.
Über die juristischen Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten dieser neuen Technik, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistung und Widerrufsrechte, referiert Alexander Sievers, Rechtsanwalt in der Juristischen Zentrale des ADAC in München, auf dem 17. Deutschen Autorechtstag 2024 auf dem Bonner Petersberg.
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