Autorechtstag Aktuell: Abmahnungen in der Automobilbranche mit Fokus auf die Pkw-EnVKV
Dr. Andreas Ottofülling, Rechtsanwalt, Wettbewerbszentrale
Außergerichtliche Konfliktregelung in der Automobilbranche hat von jeher einen großen Stellenwert. Sie ist effizient, kostengünstig und streiterledigend. Aber im Bereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) hat sie zu großem Ärger bei den zigtausend Betroffenen geführt.
Seit dem 23.02.2024 ist die geänderte Pkw-EnVKV in Kraft. Die längst überfällige Novellierung war notwendig, weil das Prüfverfahren für die Ermittlung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen vom bisherigen „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ) auf das „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) bereits seit September 2018 umgestellt und seit Januar 2020 nicht mehr zusätzlich auf NEFZ-Werte zurückgerechnet wurde.
Die aus der Verordnung resultierenden Pflichten gelten für Fahrzeughersteller und -händler. Diese müssen in der Werbung für neue Personenkraftwagen Angaben zu deren Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO2-Emissionen und Energiekosten zu machen.
Auch wenn der WLTP-Testzyklus zu realitätsnäheren Ergebnissen führt, handelt es sich dabei doch noch immer um eine Messung auf dem Prüfstand.
Die Praxis zeigt, auch auf Grundlage der neuen Pkw-EnVKV werden noch immer Abmahnungen ausgesprochen und vor allem Vertragsstrafen aus „alten“ Unterlassungserklärungen gefordert, weil in der Werbung die Vorgaben nicht regelkonform umgesetzt werden. Wo aktuell die Risiken in der Printwerbung, der elektronischen Werbung und der in den Sozialen Medien liegen, wird ebenfalls Gegenstand des Vortrags sein.
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