Willkommen beim Deutschen Autorechtstag
Alljährlich ist es das Ziel des DEUTSCHEN AUTORECHTSTAGS, auf dem Gebiet des Autorechts einen kompetenten Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, aktuelle Rechtsentwicklungen und Problemfelder aufzuzeigen, Lösungsmodelle zu entwickeln und praktische Handlungsanweisungen zu erarbeiten.
Das auf das Autorecht fokussierte Themenspektrum umfasst außer den zivilrechtlichen Problemen zum Autokauf und den damit einhergehenden Finanzierungs- und Leasinggeschäften vor allem auch Verkehrsrechtsthemen und Rechtsfragen zum Verbraucherschutz.
Der 19. Deutsche Autorechtstag findet vom 16. – 17. März 2026 statt
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 30.12.2025
Update Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Dr. Matthias Quarch, Vorsitzender Richter am Landgericht Aachen Irgendwo im Landgerichtsbezirk Hagen liegt, so steht es in dem entsprechenden Gerichtsbeschluss, eine weibliche Leiche auf der Straße. Eine Frau überfährt mit ihrem Pkw diese Leiche und flüchtet von der Unfallstelle. Die Staatsanwaltschaft Hagen beantragte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis der Fahrerin. Das AG Hagen lehnte diesen Antrag ab und erkannte, dass es sich gar nicht um eine Unfallflucht handele (NZV 2025, 572 m. Anm. Krenberger). Denn es gebe niemanden, der durch das Überfahren der Leiche wirtschaftlich geschädigt sei. Anfang des Jahrhunderts hatte das AG Rosenheim (NStZ 2003, 318) in einem vergleichbaren Fall noch andersherum entschieden.Der Deutsche Autorechtstag stellt sich vor:
Die letzten Meldungen im Überblick:
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 16.12.2025
Buntes rund um Auto und Verkehr – aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats
Dr. Oliver Klein, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe In den häufig vorkommenden Konstellationen des geleasten oder sicherungsübereigneten Fahrzeugs fallen Eigentum und Besitz am Fahrzeug auseinander. Dies hat zur Folge, dass sich auch die möglichen Ansprüche nach einem Unfall auf unterschiedliche Personen verteilen, so dürfte der Substanzschaden in der Regel beim Eigentümer anfallen, der Nutzungsschaden hingegen beim Besitzer. Nicht immer werden diese Schäden vom jeweiligen Anspruchsinhaber selbst gerichtlich geltend gemacht, vielmehr kommt es in der Praxis häufig zu Abtretungen oder einer gewillkürten Prozessstandschaft. Im Ergebnis entspricht die prozessuale Beziehung von Kläger und Beklagtem nicht notwendig der materiellen Beziehung von Anspruchsinhaber und Schuldner.AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 9.12.2025
Reparatur von Unfallfahrzeugen Teil I: Auswirkungen der Reparaturverzögerungen auf die Praxis
Dr. Thomas Almeroth, Rechtsanwalt, Lehrte Reparaturverzögerungen, die mannigfache Auswirkungen auf die Praxis von Reparaturwerkstätten, Sachverständigen, Versicherern, Rechtsanwälten und deren Mandanten, meistens Werkstattkunden bzw. Unfallgeschädigte, haben, sind inzwischen Gang und Gäbe. War früher die hohe Auslastung von Werkstätten der Hauptgrund für etwaige Verzögerungen, so sind es inzwischen vor allem die Lieferkettenstörungen. Begonnen haben diese mit der „Corona-Pandemie“ im Jahr 2021, hinzugekommen sind in den Folgejahren die sog. Chip- oder Halbleiterkrise sowie zeitweise der Krieg in der Ukraine (Näher dazu Almeroth, Lieferkettenstörungen – Auswirkungen auf Autokauf und Unfallschäden, DAR 2023, 533). Dachte man zunächst an eine vorübergehende Erscheinung, so muss inzwischen, fast fünf Jahre nach Einsetzen des Problems, konstatiert werden, dass die Teilebelieferung das frühere Niveau immer noch nicht wieder erreicht hat.Deutscher Autorechtstag 2026 – die Zukunft des Automobilrechts erleben!
2026 bringt entscheidende Veränderungen für die Automobilwelt: Die Euro-7-Abgasnorm tritt in Kraft und verschärft die Anforderungen an Emissionen, Brems- und Reifenabrieb sowie die Haltbarkeit von Batterien. Assistenzsysteme wie Notbremsassistent und Spurhaltewarnung werden Pflicht, während der CO₂-Preis im Emissionshandel steigt und sich direkt auf Kraftstoffkosten auswirkt. Hinzu kommen der digitale Führerschein, neue Regeln zur Produkthaftung für Software und steuerliche Anpassungen wie die Pendlerpauschale und die fortgesetzte Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge. Auch die E-Auto-Förderung wird neu geregelt, um den Umstieg auf nachhaltige Mobilität weiter zu fördern.19. Deutscher Autorechtstag 16. – 17. März 2026
Das Programm steht! – Jetzt anmelden: Live auf dem Petersberg oder online am Schreibtisch
Der Autorechtstag bietet auch diesmal ein breit gefächertes Themenangebot, präsentiert von hervorragenden Referenten und Experten unter Leitung von Prof. Dr. Ansgar Staudinger. Es umfasst in gewohnt strukturierter Form das gesamte Spektrum der für das Kfz-Wesen relevanten, aktuell upgedateten Rechtsthemen. Auf der Tagung werden erstmals drei BGH-Richter die einschlägige Rechtsprechung ihrer Zivilsenate zum Schaden-, Kauf-, Leasing- und Finanzierungsrecht vorstellen und damit die Bandbreite der höchstrichterlichen deutschen Rechtsprechung mit Autorechtsbezug komplett abdecken.PRESSEBERICHT zum 18. Deutschen Autorechtstag
17. - 18. März 2025 auf dem Petersberg
Hochkarätige Referenten und aktuelle Brennpunkte auf dem Petersberg
18. Deutscher Autorechtstag glänzt mit aktuellen Brennpunktthemen
- BGH-Richter stellen ihre jüngsten Entscheidungen im Kauf-, Leasing- und Verkehrsunfallschadensrecht vor
- Instanzrechtsprechung zum Kauf-, Verkehrsunfallschadens-, Versicherungs- und Verkehrsstrafrecht sowie Überblick über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in der Kfz-Branche
- Rechtssicherer Handel mit gebrauchten E-Autos
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 11.3.2025
LAST MINUTE: TEILNAHMEGUTSCHEINE für den 19. Deutschen Autorechtstag
Jetzt buchen und gewinnen! Wer sich Mittwoch, den 12.3.2025 oder Donnerstag, den 13.3.2025 für die Präsenz-Teilnahme an allen Tagesveranstaltungen des 18. DEUTSCHEN AUTORECHTSTAGS inklusive Übernachtung* anmeldet, erhält einen Teilnahmegutschein für einen der beiden Veranstaltungstage** des 19. DEUTSCHEN AUTORECHTSTAGS vom 16. - 17.3.2026.*begrenztes Kontingent. Vorbehaltlich der Bestätigung des Veranstalters
**ohne Abenddinner am 16.3.2026
AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 4.3.2025
Der Regress der Rechtsschutzversicherer – ein Angriff auf die Anwaltschaft?
Stephan Handschug, Rechtsanwalt, Detmold Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16.09.2021 – IX ZR 165/19 – zum Regress des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt wegen unzureichender Beratung des Mandanten über mangelnde Erfolgsaussichten Stellung bezogen. Diese Entscheidung hat in der Anwaltschaft eine erhebliche Unruhe verursacht, da diverse Rechtschutzversicherer dieses Urteil zum Anlass genommen haben und auch nach wie vor zum Anlass nehmen, eine Vielzahl von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus übergegangenem Recht wegen eines angeblichen Beratungsfehlers in Regress zu nehmen. Das Referat behandelt die Fragen, wie weitreichend die Pflicht zu einer Beratung über die Erfolgsaussichten ist, wann diese einsetzt und wann sie endet.AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 25.2.2025
Die Batterie von E-Autos - eine rechtliche Herausforderung für den Gebrauchtwagenhandel?
Dr. Thomas Almeroth, Rechtsanwalt, Lehrte; Ansgar Klein, Geschäftsführender Vorstand BVfK Die Batterie von Elektroautos, insbesondere der rein batterieelektrischen Fahrzeuge (sog. BEV’s), ist deren Herzstück. Antriebsbatterien gehören mit zu den teuersten Teilen solcher Autos; ist sie am Ende, kann - gerade bei älteren Autos - auch das Fahrzeug am Schluss seiner Lebensdauer angekommen sein. Auch wenn neue Studien belegen, dass die durchschnittlich zu erwartende Lebenszeit der Antriebsbatterie mit bis zu 15 Jahren deutlich länger ist als zu Beginn der Elektromobilität angenommen, hängt sie doch sehr stark von der Art der Nutzung, insbesondere von der Anzahl der Schnelllade-Zyklen ab. Das konkrete Nutzungsverhalten der Vorbesitzer aber ist weder für den Verkäufer noch für den Käufer eines batterieelektrischen Gebrauchtwagens erkennbar. Zwar gibt es verschiedene Versuche, den Batteriezustand, den sog. „State of Health“ auch ohne entsprechende Informationen seitens der Autohersteller zu ermitteln, jedoch scheinen diese aktuell noch in den Kinderschuhen zu stecken, sind jedenfalls noch nicht allgemein verfügbar.AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 18.2.2025
Update Schadensregulierung und Versicherungsrecht
Marcus Gülpen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht Einmal quer durch die Instanzen, denn dort spielt ja im schadenrechtlichen Alltag die Musik der Schadenregulierung. Und immer wieder gibt es neue Herausforderungen, wie zum Beispiel das elendige Arbeitstempo mancher Assekuranzen, das schon die Bundesanstalt für die Aufsicht über das Finanzwesen BAFIN auf den Plan gerufen hat. Mit den Folgen aus der monatelangen Nichtbearbeitung von Akten wollen manche Gesellschaften nichts zu tun habe. Dass es doch deren Problem ist, wird anhand von Urteilen aus den Instanzen aufgezeigt. Nach der BGH-Entscheidung zum schadenrechtlichen Restwert von Leasingfahrzeugen und deren Ermittlung via Sondermarkt im Internet geht es nun in den Instanzen um den Restwert beim finanzierten Fahrzeug. Urteile dazu liegen bereits vor, die analysiert RA Marcus Gülpen auf der Grundlage der unterschiedlichen Mechanik von Leasing und Finanzierung.AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 11.2.2025
Aktuelles aus Gesetzgebung und Rechtsprechung
Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld Sehr geehrte Leserschaft, beim kommenden Autorechtstag stehen aktuelle Entwicklungen von der Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsfront auf der Agenda. Da fällt der Blick etwa auf die Themenstellung Rechtsschutzversicherung sowie Dieselskandal und mithin auf einen Entscheid aus der Feder des IV. Zivilsenats für Versicherungssachen (BGH, Urteil vom 05.06.2024 – IV ZR 140/23). Auch Grundfragen des gutgläubigen Erwerbs bei § 932 BGB sind immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren. Was gilt in Bezug auf § 932 BGB bei einer gefälschten Zulassungsbescheinigung Tel II (Fahrzeugbrief) oder Vollmachtsurkunde? (LG Itzehoe, Urteil vom 13.06.2024 – 6 O 7/24).PRESSEMELDUNG vom 6.02.2025
18. Deutscher Autorechtstag vom 17.-18. März 2025 auf dem Petersberg oder online am Schreibtisch
Der Deutsche Autorechtstag hat sich längst als herausragende Veranstaltung auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Autorechts etabliert. Die Veranstaltung findet dieses Jahr am 17.-18.03.2025 auf dem Petersberg statt und ist auch als live Online-Seminar buchbar. Die Teilnehmer der 18. Ausgabe dürfen sich erneut auf ein umfangreiches Informationsspektrum, ausführliche Praxishinweise sowie brandaktuelle Berichte über Neuerungen in der Rechtsprechung freuen, die stets zu lebhaften und spannenden Diskussionen führen und einen aufschlussreichen Ausblick auf die Zukunft des Autohandels gewähren.AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 4.2.2025
Abmahnungen in der Automobilbranche mit Fokus auf die Pkw-EnVKV
Dr. Andreas Ottofülling, Rechtsanwalt, Wettbewerbszentrale Außergerichtliche Konfliktregelung in der Automobilbranche hat von jeher einen großen Stellenwert. Sie ist effizient, kostengünstig und streiterledigend. Aber im Bereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) hat sie zu großem Ärger bei den zigtausend Betroffenen geführt. Seit dem 23.02.2024 ist die geänderte Pkw-EnVKV in Kraft. Die längst überfällige Novellierung war notwendig, weil das Prüfverfahren für die Ermittlung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen vom bisherigen „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ) auf das „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) bereits seit September 2018 umgestellt und seit Januar 2020 nicht mehr zusätzlich auf NEFZ-Werte zurückgerechnet wurde.AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 28.1.2025
Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zum Autokauf- und Leasingrecht
Dr. Karsten Schmidt, Richter am Bundesgerichtshof Dem für den Autokauf und das Autoleasing zuständigen VIII. Zivilsenat des Bundes-gerichtshofs bot sich die Gelegenheit, erneut zum Verhältnis einer Beschaffenheitsvereinbarung und einem Gewährleistungsausschluss Stellung zu nehmen. Hierbei war insbesondere die noch nicht entschiedene Frage zu klären, ob das hohe Alter des Gebrauchtfahrzeugs (fast 40 Jahre) bzw. der Umstand, dass sich die Beschaffenheitsvereinbarung (auch) auf ein Verschleißteil (Klimaanlage) bezog, dazu führt, dass das Verhältnis zwischen Beschaffenheitsvereinbarung einerseits und Gewährleistungsausschluss andererseits in eine bestimmte – von den bisherigen Rechtsprechungsgrundsätzen abweichende – Richtung auszulegen ist. Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach ein „normaler“, d.h. nicht ungewöhnlicher und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigender Verschleiß einen Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB aF nicht begründet, war ferner zu beurteilen, wie sich dies im Falle einer Beschaffenheitsvereinbarung verhält: kommt ein Sachmangel in Betracht, wenn die Parteien die „einwandfreie“ Funktionsfähigkeit eines Verschleißteils vereinbart haben?AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 21.1.2025
Aus der nationalen (Instanz-)Rechtsprechung zum Autokauf
Eva Hettwer, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Hamburg Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Verkehrsrecht tätig sind, ist die Rechtsprechung der Instanzgerichte von großer praktischer Relevanz und bietet wertvolle Einblicke. Unabhängig davon, ob es um Rechtsfragen nach dem alten oder dem neuen Kaufrecht geht, lohnt sich ein genauer Blick auch auf die Urteile der Amtsgerichte. Ist ein gebrauchtes Fahrzeug bereits dann als mangelhaft einzustufen, wenn nach dem Verkauf festgestellt wird, dass ein dritter, angelernt programmierter Schlüssel existiert, von dem weder der Verkäufer noch der Käufer beim Kauf des Fahrzeugs Kenntnis hatten? Welche Aussagen des Verkäufers begründen bei einem privaten Gebrauchtwagenkauf eine Beschaffenheitsvereinbarung, und unter welchen Umständen greift ein vereinbarter Ausschluss der Sachmangelhaftung? Mit diesen Fragen haben sich die Amtsgerichte in Berlin-Schöneberg, Trier und Radolfzell auseinandergesetzt.AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 14.1.2025
Buntes rund um Auto und Verkehr - aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats
Dr. Oliver Klein, Bundesgerichtshof, Karlsruhe Standen im letzten Jahr noch die Entscheidungen zum sog. „Werkstattrisiko“ im Mittelpunkt des Rechtsprechungsreferates, geht es dieses Mal um die Folgen dieser Rechtsprechung für andere Schadenspositionen: Gelten dieselben oder zumindest ähnliche Grundsätze auch für den Sachverständigen („Sachverständigenrisiko“) und, im Bereich des Personenschadens, für die Krankschreibung durch einen Arzt („Arztrisiko“) und für die Abrechnungen eines Krankenhauses im Regressprozess einer gesetzlichen Krankenkasse gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers („Krankenhausrisiko“)?AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 7.1.2025
Update Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Dr. Matthias Quarch – Vorsitzender Richter am Landgericht Aachen und Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) Das Jahr 2025 hätte ein sehr spannendes Jahr für das Verkehrsstrafrecht werden können. Die Fachwelt fragte sich noch vor wenigen Monaten: Mit welchen Ergebnissen wird der 20. Deutsche Bundestag die von dem damaligen Bundesjustizminister Buschmann eingeleiteten Gesetzesinitiativen z. B. zur Neufassung des Unfallfluchttatbestandes (§ 142 StGB) oder zur strafrechtlichen Zukunft der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB) abschließen? Aber der 20. Deutsche Bundestag ist bekanntlich aufgelöst worden, und wegen des Grundsatzes der Diskontinuität wird es voraussichtlich noch lange dauern, bis das Verkehrsstrafrecht wieder in den Fokus der Gesetzgebung rücken wird. So bleibt aus der „Werkstatt des Gesetzgebers“ für das Update in diesem Jahr lediglich die im vergangenen Jahr erfolgte Neufassung des § 24a StVG zum Führen eines Kfz unter dem Einfluss von Cannabis übrig, welche aber mehr offene Fragen beantwortet als aufgeworfen hat.AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 31.12.2024
"Das bisschen Haushalt, macht sich von allein..." - Aktuelle Entwicklungen in der Haushaltsführungsschadensregulierung
Dr. Jan Luckey, Richter am OLG Köln Der Haushaltsführungsschaden ist ein ständiger Begleiter des Personenschadensmandates; er betrifft den Schaden, der dadurch entsteht, dass ein Geschädigter nach einem Unfallereignis seinen Haushalt nicht oder nicht in vollem Umfang weiter führen kann wie bisher. Die Regulierung wird hier dadurch erschwert, dass man die entfallene Arbeitsleistung „kommerzialisieren“ muss – wer die Hausarbeit erledigt, erhält – anders als beim Erwerbsschaden – eben dafür kein Entgelt, was entfällt, wenn die Arbeit unfallbedingt nicht mehr geleistet werden kann (oft sogar, ist man geneigt anzufügen, nicht einmal ein Dankeschön).AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 17.12.2024
Die korrekte Wertermittlung im Schadengutachten zum merkantilen Minderwert
Thomas Kümmerle, Recht & Interessenvertretung BVSK e.V. Nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB sind diejenigen Aufwendungen vom Schädiger zu ersetzen, die sich bei subjektiver Schadenbetrachtung im Rahmen wirtschaftlicher Vernunft halten. Innerhalb dieses Rahmens bis zur Schranke des Bereicherungsverbots ist der Geschädigte in der Wahl der Mittel zur Schadenbehebung frei. Um sein Wahlrecht überhaupt ausüben zu können, benötigt ein Geschädigter allerdings eine verlässliche Grundlage. Wie der BGH schon in seiner Restwertentscheidung (VI ZR 316/09) klarstellte, darf ein Geschädigter bei seiner Disposition grundsätzlich auf das von ihm beauftragte Kfz-Sachverständigengutachten vertrauen, wenn das Gutachten eine „korrekte“ Wertermittlung erkennen lässt. Dieser Grundsatz lässt sich auf alle sachverständig zu ermittelnden Werte übertragen, die für den Geschädigten von Bedeutung sind.AUTORECHTSTAG-AKTUELL vom 10.12.2024
Cannabisauffälligkeiten im Straßenverkehr – aktuelle Rechtslage
Ulrike Dronkovic, Rechtsanwältin, Köln Nachdem niemand verpasst haben dürfte, dass mit der zwischenzeitlich zerbrochenen Ampelkoalition die Teillegalisierung von Cannabis umgesetzt wurde (und die CDU/CSU-Fraktion vor Vertrauensfrage, Wahltermin sowie Bundestagswahl mit derzeit noch ungewissem Ausgang die Rückgängigmachung angekündigt hat), bleibt die aktuelle Rechtslage – nicht zuletzt wegen der doch eher lückenhaften Berichterstattung – für viele im Unklaren. Das Konsumcannabisgesetz hat u. a. den Besitz von Cannabis in fest bestimmbarem Umfang legalisiert. Der Cannabiskonsum, der selbst nie einem Verbot unterlag, dem jedoch ein illegaler Besitz in aller Regel vorausging, wurde daher nunmehr auch im Bereich des Straßenverkehrs anders eingeordnet.PRESSEBERICHT zum 17.Deutschen Autorechtstag
vom 17./18. - 19. März 2024 auf dem Petersberg
Hochkarätige Referenten und aktuelle Brennpunkte auf dem Petersberg - Neue Pkw-EnVKV tritt ohne Übergangsfrist bei neuer Internetwerbung in Kraft - Branchenbezogener Überblick über die BGH-Rechtsprechung des VI. und VIII. Zivilsenats - Zukunftsträchtige Themen: autonomes Fahren, Functions on demand, Verkauf von gebrauchten Elektrofahrzeugen