Buntes rund um Auto und Verkehr – aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats

Buntes rund um Auto und Verkehr – aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats

Dr. Oliver Klein, Richter beim VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe

Es ist immer wieder erstaunlich, dass das Straßenverkehrsrecht auch nach vielen Jahrzehnten selbst in seinen nicht der technischen Entwicklung unterworfenen Bereichen noch weiße Flecken auf der Landkarte der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufweist. So bis vor kurzem auch hinsichtlich des Rückwärtsfahrens in einer Einbahnstraße bzw. mit einem Anhänger.

The first (gelegentlich auch last and only) line of defence in Abtretungsfällen ist es, die Aktivlegitimation des Klägers zu bestreiten. Die meist in Gestalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen erfolgenden Abtretungserklärungen müssen sich an einem strengen Maßstab messen lassen. Insbesondere das Transparenzgebot ist schon mancher Klausel zum Verhängnis geworden, so dass schon die Frage gestellt worden sein soll, ob es in diesem Bereich überhaupt eine wirksame Abtretungsklausel gibt? Der VI. Zivilsenat ist dieser Frage auch in den vergangenen Monaten wiederholt nachgegangen.

Im Mittelpunkt des Vortrags am 19. März 2024 sollen allerdings die aktuellen Urteile zum sog. Werkstattrisiko vom 16. Januar 2024 stehen. Der Referent stellt die Entscheidungen vor, ordnet sie in die bestehende Schadensdogmatik ein und zeigt die Konsequenzen dieser Rechtsprechung für die alltägliche Schadensabwicklung auf.

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