Der Regress der Rechtsschutzversicherer – ein Angriff auf die Anwaltschaft?

Autorechtstag Aktuell: Der Regress der Rechtsschutzversicherer – ein Angriff auf die Anwaltschaft?

Stephan Handschug, Rechtsanwalt, Detmold

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16.09.2021 – IX ZR 165/19 – zum Regress des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt wegen unzureichender Beratung des Mandanten über mangelnde Erfolgsaussichten Stellung bezogen.

Diese Entscheidung hat in der Anwaltschaft eine erhebliche Unruhe verursacht, da diverse Rechtschutzversicherer dieses Urteil zum Anlass genommen haben und auch nach wie vor zum Anlass nehmen, eine Vielzahl von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus übergegangenem Recht wegen eines angeblichen Beratungsfehlers in Regress zu nehmen.

Das Referat behandelt die Fragen, wie weitreichend die Pflicht zu einer Beratung über die Erfolgsaussichten ist, wann diese einsetzt und wann sie endet. Thematisiert werden auch Haftungsfallen und Verteidigungsstrategien für den Fall, dass sich eine Anwältin oder ein Anwalt einem von einem Rechtsschutzversicherer initiierten Schadensersatzprozess ausgesetzt sieht, auch und gerade im Lichte weiterer Entscheidungen von Oberlandesgerichten und dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2024 – IX ZR 38/23.

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