Autorechtstag Aktuell: „Das bisschen Haushalt, macht sich von allein…“ – Aktuelle Entwicklungen in der Haushaltsführungsschadensregulierung
Dr. Jan Luckey, Richter am OLG Köln
Der Haushaltsführungsschaden ist ein ständiger Begleiter des Personenschadensmandates; er betrifft den Schaden, der dadurch entsteht, dass ein Geschädigter nach einem Unfallereignis seinen Haushalt nicht oder nicht in vollem Umfang weiter führen kann wie bisher. Die Regulierung wird hier dadurch erschwert, dass man die entfallene Arbeitsleistung „kommerzialisieren“ muss – wer die Hausarbeit erledigt, erhält – anders als beim Erwerbsschaden – eben dafür kein Entgelt, was entfällt, wenn die Arbeit unfallbedingt nicht mehr geleistet werden kann (oft sogar, ist man geneigt anzufügen, nicht einmal ein Dankeschön). Der Schaden wird daher dadurch liquidiert, dass der Zeitaufwand für den unfallbedingt beeinträchtigten Teil der Hausarbeit geschätzt und mit einem „ortsüblichen“ Stundensatz multipliziert wird, um den Schadensersatz zu berechnen. Maßstab der Bezifferung ist mit anderen Worten die Frage, wie lange eine Haushaltshilfe arbeiten muss, um den verletzungsbedingten Ausfall zu kompensieren (tatsächlich eingestellt werden muss sie nicht, der Schaden kann fiktiv abgerechnet werden). Kennt man ihren Zeitaufwand und Stundenlohn, lässt sich der Haushaltsführungsschaden errechnen.
Seine – gerade gerichtliche – Durchsetzung begegnet indes oft hohen Hürden. Vielfach hat man den Eindruck, Gerichte drehen an der „Substantiierungsschraube“, bis sie „quietscht“. Neben der Frage, was – auch nach höchstrichterlicher Ansicht – zur schlüssigen Darlegung eines Haushaltsführungsschadens nun wirklich erforderlich ist, werden aktuelle Entwicklungen des Haushaltsführungsschadens – insbesondere der „Dauerbrenner“ des „richtigen“ Stundensatzes, die Frage, welche Arbeiten für wen noch als ersatzfähig bewertet werden können, und die Bewertung von Haustieren für den Umfang des Ersatzanspruches – dargestellt.
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