Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zum Kauf- und Leasingrecht
Frank Kosziol, stellvertretender Vorsitzender Richter des VIII Zivilsenat des BGH
Der Schwerpunkt des Vortrags wird auf zwei im Berichtszeitraum verkündeten Urteilen des VIII. Zivilsenats liegen, die zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt sind und nicht zuletzt methodisch von Interesse sein dürften.
Das Urteil vom 21. Juni 2023 (VIII ZR 105/22, für BGHZ 237, 217 vorgesehen) betrifft den Aufwendungsersatzanspruch des Käufers gemäß § 439 Abs. 3 BGB. Das Audito-rium ist hoffentlich nicht darüber enttäuscht, dass es nicht um einen Autokauf geht, sondern – im Rahmen eines b2b-Geschäfts – um den Kauf von Rohren für den Schiff-bau. Die Rohre sollten zunächst zu einem Rohrleitungssystem zusammengeschweißt werden („spools“), welches sodann in einem Kreuzfahrtschiff montiert werden sollte. Nach dem Zusammenschweißen der Rohre, aber noch vor dem finalen Einbau in den Schiffskörper stellte die Käuferin fest, dass die Rohre mangelhaft waren. Die beklagte Verkäuferin, die den Sachmangel unstreitig nicht zu vertreten hat, lieferte der Klägerin daraufhin neue Rohre. Der jetzige Rechtsstreit wirft die Frage auf, ob ein (verschul-densunabhängiger) Anspruch des Käufers auf Aufwendungsersatz bereits vor dem finalen Einbau der mangelhaften Rohre gegeben sein kann, denn die Vorschrift des § 439 Abs. 3 BGB stellt darauf ab, dass der Käufer die mangelhafte Sache „in eine an-dere Sache eingebaut“ hat.
Das Urteil vom 27. September 2023 (VIII ZR 164/21 – Recycling-Schotter) befasst sich unter anderem mit der Frage, ob nach einem mangelbedingten Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag eine Rechtspflicht des Verkäufers zur Rücknahme der mangelhaften Kaufsache besteht oder ob jedenfalls ein Schadensersatzanspruch des Käufers in Betracht kommt, wenn der Verkäufer sich nach dem Rücktritt weigert, die Kaufsache zurückzunehmen. In dem hier zu entscheidenden Fall ging es um eine große Menge arsenbelasteten Recycling-Schotters. In einem Vorprozess hatte die Käuferin nach Rücktritt vom Kaufvertrag die Verkäuferin bereits erfolgreich auf Rückzahlung des Kaufpreises in Anspruch genommen. Gegenstand des jetzigen Verfahrens war ein Anspruch der Käuferin auf Ersatz der Kosten für den Ausbau, den Abtransport sowie die Entsorgung des mangelhaften und den Einbau mangelfreien Recycling-Schotters.
Die Einzelheiten dieser Urteile sowie weitere Entscheidungen des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs werden auf dem Petersberg vorgestellt, ergänzt durch einen Ausblick darauf, wie der VIII. Zivilsenat mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäi-schen Union vom 21. Dezember 2023 (C-38/21 u.a.; zum Widerrufsrecht des Ver-brauchers, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne Kaufverpflichtung schließt) verfahren wird.
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