Autorechtstag Aktuell: Aus der nationalen (Instanz-)Rechtsprechung zum Autokauf

Autorechtstag Aktuell: Aus der nationalen (Instanz-)Rechtsprechung zum Autokauf

Eva Hettwer, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Hamburg

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Verkehrsrecht tätig sind, ist die Rechtsprechung der Instanzgerichte von großer praktischer Relevanz und bietet wertvolle Einblicke.

Unabhängig davon, ob es um Rechtsfragen nach dem alten oder dem neuen Kaufrecht geht, lohnt sich ein genauer Blick auch auf die Urteile der Amtsgerichte.

  • Ist ein gebrauchtes Fahrzeug bereits dann als mangelhaft einzustufen, wenn nach dem Verkauf festgestellt wird, dass ein dritter, angelernt programmierter Schlüssel existiert, von dem weder der Verkäufer noch der Käufer beim Kauf des Fahrzeugs Kenntnis hatten?
  • Welche Aussagen des Verkäufers begründen bei einem privaten Gebrauchtwagenkauf eine Beschaffenheitsvereinbarung, und unter welchen Umständen greift ein vereinbarter Ausschluss der Sachmangelhaftung?

Mit diesen Fragen haben sich die Amtsgerichte in Berlin-Schöneberg, Trier und Radolfzell auseinandergesetzt.

Darüber hinaus bietet auch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte spannende neue Einblicke in das Kaufrecht.

  • Das OLG Düsseldorf befasste sich in einer der wenigen Entscheidungen zum neuen Kaufrecht mit der Notwendigkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung im Rahmen eines Verbrauchsgüterkauf und
  • das OLG Sachsen-Anhalt untersuchte die Konstellation, in der ein gewerblicher Händler ein Unfallfahrzeug von einem Privatkäufer erworben hat.

Wie diese Gerichte entschieden haben und welche praktischen Auswirkungen sich daraus für die anwaltliche Tätigkeit ergeben, stellt Ihnen die Referentin auf dem 18. Autorechtstag auf dem Petersberg vor.

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