Autorechtstag Aktuell

PRESSEBERICHT zum 19.Deutschen Autorechtstag

vom 16. - 17. März 2026 auf dem Petersberg

Hochkarätige Referentinnen und Referenten nehmen aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Autorecht unter die Lupe.

Kritik an Gesetzesvorhaben zur Förderung der Nachhaltigkeit:

  • Einsatz gebrauchter Ersatzteile führt zu praktischen und haftungsrechtlichen Unsicherheiten.
  • Recht auf Reparatur bei Autos sinnlos: dies sind keine Wegwerfartikel.

Bild: Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag mit Referenten (v.l.n.r.) RA Dr. Kurt Reinking, Vors. Richter am BGH a.D. Wolfgang Ball, RA Marcus Gülpen, ADAC-Generalsyndikus Jürgen Verheul, Richter am BGH Dr. Christian Grüneberg, Autorechtstags-Präsident Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Richter am BGH Dr. Karsten Schmidt, ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert, RAin Eva Hettwer, ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner, ADAC-Juristin Julia Neumeier, BVfK-Präsident Ansgar Klein

Bonn, 20. März 2026.

Auf dem historischen Petersberg ist am 17. März 2026 die bereits 19. Ausgabe des Deutschen Autorechtstags zu Ende gegangen. An zwei Hauptveranstaltungstagen wurden den zahlreichen Teilnehmern – entweder in Präsenz oder online – in fachspezifischen Vorträgen die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung mit Bezug zum Autorecht präsentiert.

Ein zentraler Schwerpunkt des 19. Autorechtstags lag auf der Reparatur von Unfallfahrzeugen und den damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen. Diskutiert wurden Ursachen und Auswirkungen von Reparaturverzögerungen, insbesondere durch anhaltende Lieferkettenprobleme, sowie rechtliche Folgen für Gewährleistungs- und Garantiearbeiten, Rückrufe und Mietwagen- bzw. Nutzungsausfallkosten.

Im Hinblick auf den intensiv diskutierten Einsatz gebrauchter Ersatzteile resümierte der Autorechtstag, dass es derzeit noch viele rechtliche, praktische und haftungsrechtliche Unsicherheiten gebe, zugleich aber angesichts von Ersatzteilknappheit, Kostenentwicklung und Nachhaltigkeitszielen mit einer Bedeutungssteigerung zu rechnen sei. Daher sprachen sich die Beteiligten dafür aus, gemeinsam neue rechtliche und praktische Konzepte zu entwickeln, um den Einsatz gebrauchter Ersatzteile künftig umfangreicher und rechtssicher zu ermöglichen.

Der Präsident des Autorechtstags, Prof. Dr. Ansgar Staudinger erwartet, dass Halter von E-Scootern künftig der Gefährdungshaftung unterworfen werden. Ebenso bereite die Justizministerin ein Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren. Dies sehe als Anreiz für den Verbraucher eine Haftungserweiterung beim gewerblichen Handel mit gebrauchten Gütern vor. Präsident Staudinger kommentiert den Entwurf kritisch: „Bei defekten Handys und Heizlüftern mögen die Anreize Wirkung entfalten. Dies lässt sich jedoch nicht auf Kraftfahrzeuge übertragen, da diese immer so lange repariert werden, wie es wirtschaftlich sinnvoll ist.“

Die Kfz-Verbände ergänzten: „Die Verlängerung des Autolebens schadet der Umwelt, denn die alten Stinker bleiben länger auf der Straße. Autos sind keine Wegwerfartikel."

BGH-Richter präsentieren Rechtsprechung zum Kauf-, Leasing- und Unfallrecht

Zur Vorstellung einschlägiger Rechtsprechung konnte der Autorechtstag in seiner 19. Ausgabe erfreulicherweise gleich drei Senatsvertreter des BGH gewinnen. Diese präsentierten u.a. die Sichtweise des BGH zu den weitreichenden Fragen der Anspruchszuordnung bei Verkehrsunfällen mit geleasten oder sicherungsübereigneten Fahrzeugen, die an Komplexität gewinnen, wenn Ansprüche an Unfallgegner abgetreten werden.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Bedeutung von Zustandsnoten und Gutachten beim Autokauf, denen insbesondere beim Oldtimer-Kauf eine erhebliche wertbildende Funktion zukommen und die daher oft als Beschaffenheitsvereinbarungen zu qualifizieren sind.

Ferner erhielten die Teilnehmer eine umfassende Übersicht zu den Rechtsproblemen in Zusammenhang mit finanzierten Autokäufen, die unter anderem die Ordnungsgemäßheit von Widerrufsbelehrungen, damit verbundene Pflichtangaben sowie die Rechtsfolgen einer missbräuchlichen Ausübung des Widerrufsrechts und den daran geknüpften Rechtsfolgen umfasste.

Umfangreiche Einblicke in nationale und internationale Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie weitere Brennpunktthemen wie die Gefahren nachlässiger Geldwäscheprävention rundeten die 19. Ausgabe des Erfolgsformats ab.

Autorechtstags-Präsident Prof. Dr. Ansgar Staudinger resümierte: „Rechtsprechungsentwicklung und bevorstehende Richtlinienumsetzungen sorgen dafür, dass wir auch im kommenden Jahr mit zahlreichen brisanten und praxisrelevanten Themen versorgt sein werden, sodass an die rundum gelungene diesjährige Tagung angeknüpft werden kann. Zum Jubiläum dürfen wir also eine außergewöhnliche Ausgabe mit vielen Highlights erwarten“

Der DEUTSCHE AUTORECHTSTAG – wieder im Hybrid-Format ausgetragen – bleibt mit seiner Mischung aus Fachvorträgen, Debatten und praxisnahen Diskussionen von und mit erstklassigen Referentinnen und Referenten in einer eindrucksvollen Umgebung ein Veranstaltungshighlight im Bereich des Autorechts.

ausführlichen Pressebericht als PDF öffnen

Bild: Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag mit Referenten 2 (v.l.o.n.r.u.) ADAC-Generalsyndikus Jürgen Verheul, RA Dr. Kurt Reinking, Autorechtstags-Präsident Prof. Dr. Ansgar Staudinger, RAin Eva HettwerADAC-Juristin Julia Neumeier, Richter am BGH Dr. Oliver Klein, BVfK-Präsident Ansgar Klein, Vors. Richter am BGH a.D. Wolfgang Ball, RA Marcus Gülpen, RA Michael Fitz, RA Dr. Thomas Almeroth, ZKF-Ehrenpräsident Peter BörnerZDK-Geschäftsführer Ulrich DilchertADAC-Jurist Klaus Heimgärtner

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