Autorechtstag Aktuell: Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsrecht

Michael Fitz, Rechtsanwalt

In meinem Vortrag werde ich aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsrecht vorstellen und mich dabei natürlich auf den im Rahmen der Veranstaltung interessierenden Teil der Fahrzeugversicherung konzentrieren. Auch dieser Teil ist immer noch facettenreich mit vielen verschiedenen Versicherungsprodukten, in erster Linie natürlich Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung, aber auch so heterogene Produkte wie die Schutzbriefversicherung, so wichtige, gleichwohl unscheinbare Produkte wie die Fahrerschutzversicherung und mit der Insassenunfallversicherung sogar eine Personenversicherung. Forensisch dominieren insoweit allerdings Kfz-Haftpflichtversicherung und insbesondere die Kaskoversicherung, die daher auch in einer Rechtsprechungsübersicht den breitesten Raum einnehmen.

So hatte sich im Dezember 2024 das OLG Hamm mit einem auch kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsrechtlich interessanten Fall zu beschäftigen, in welchem der Unfall eines Malergesellen und hieraus herzuleitende Ansprüche zu beurteilen waren. Der Geschädigte war bei der Durchführung von Malerarbeiten aus einem Drahtkorb gefallen ist, der an einem Traktor angebracht war und über dessen Hydraulik an der zu streichenden Hauswand entlangbewegt wurde. Aufgrund eines Bedienungsfehlers des Führers des Traktors war der Drahtkorb gekippt, so dass der Geschädigte herausgefallen ist.

Im Oktober 2024 hat das OLG Karlsruhe einen Fall entschieden, in welchem der Versicherungsnehmer einer Kaskoversicherung einen Entschädigungsanspruch aufgrund eines Unfallschadens im Begegnungsverkehr nach Abkommen von der eigenen Fahrbahn geltend gemacht hat. Der Versicherer wehrte sich gegen die Klage unter Darstellung verschiedener Gesichtspunkte für ein manipuliertes Geschehen mit Zweifeln an dem Schadenereignis hinsichtlich Zeit, Ort und Begleitumständen. Das OLG Hamm befasste sich im März 2025 mit einer behaupteten Entwendung eines Abschleppfahrzeugs nach Scheitern von Verkaufsbemühungen, wobei Gelegenheit bestand, die Möglichkeiten und Erfordernisse zum Beweis des Eintritts des Versicherungsfalls „Fahrzeugentwendung“ darzustellen und anzuwenden. Das OLG Saarbrücken entschied im Februar 2025 einen Fall, in welchem Regulierungsleistungen aus einer Kaskoversicherung geltend gemacht wurden, nachdem die Unfallstelle verlassen und voneinander abweichende Darstellungen zum Unfallhergang abgegeben wurden. Die Entscheidung stellt exemplarisch viele Problemfelder insbesondere zu Fragen der Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzungen dar.

Schließlich hatte das OLG Brandenburg im Mai 2025 einen Rechtsstreit in Bezug auf eine -forensisch eher selten vertretene – Reparaturkostenversicherung und insoweit insbesondere die Frage zu entscheiden, inwieweit die gelegentliche Nutzung eines versicherten Fahrzeugs bei begleiteten „Eventfahrten“ als „gewerbliche Vermietung“ im Sinne der Bedingungen auszulegen ist.


Cookie Consent mit Real Cookie Banner