ART-Ticker: Recht auf Reparatur – auch bei Lieferkettenstörung?
Als hätten es die Planer des 19. Deutschen Autorechtstages geahnt. Das Reparaturrecht, Schwerpunktthema der diesjährigen Veranstaltung, rückt aufgrund aktueller Ereignisse unvermittelt in den Blickpunkt des öffentlichen und damit auch des juristischen Interesses.
Momentan führen politische Spannungen und globale Unsicherheiten zu neuen Risiken für internationale Lieferketten. Auch Kfz-Ersatzteile können dadurch knapp werden, was auf Sicht zu spürbaren Reparaturverzögerungen führen könnte. Die ohnehin noch bestehenden Beschaffungsprobleme verschärfen sich damit weiter. Werkstätten, Kunden, Versicherer und Gutachter müssen sich auf anhaltende Engpässe einstellen – und benötigen verlässliche rechtliche Orientierung, wie sie der Autorechtstag bietet.
Weiterhin wird das ART-Schwerpunktthema „Reparaturrecht“ durch die deutsche Umsetzung der EU-Reparatur-Richtlinie erheblich aufgewertet. Das geplante Gesetzesvorhaben hätte gravierende Auswirkungen auf den Autohandel, sollte der vorliegende Entwurf tatsächlich als Gesetz verabschiedet werden. Der Vorschlag schießt weit über das Ziel der EU-Vorgabe hinaus, indem er sämtliche Verbrauchsgüter, also auch Kraftfahrzeuge in den Geltungsbereich der Verbraucherschutzvorschriften einbezieht. Konkret hat dies für den Autohandel zur Folge, dass eine einzige innerhalb der Gewährleistungszeit durchgeführte Kfz-Reparatur die Dauer der Gewährleistung für das „gesamte Fahrzeug“ um ein weiteres Jahr verlängert. Diese Konsequenz betrifft nicht etwa nur den Verkauf von Neufahrzeugen, bei denen Händler ihre Lieferanten – für alle in der verlängerten Gewährleistungsfrist beseitigten Mängel – in Regress nehmen können. Die Regelung greift auch beim Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge, bei dem der Handel i.d.R. nicht die Möglichkeit des Rückgriffs besitzt. In Anbetracht dieser Situation verwundert es keineswegs, dass sich Vertreter des Autohandels, darunter federführend der BVfK, entschieden gegen die systemwidrige Einbeziehung von Kraftfahrzeugen in das Gesetz ausgesprochen haben. Ob mit oder ohne Erfolg, bleib abzuwarten. Das Gesetzesvorhaben bietet jedenfalls weiteren brisanten Stoff für die ART-Podiumsdiskussion.
Last but not least wird das ART-Schwerpunktthema auch durch die in diesem Jahr vom Deutschen Verkehrsgerichtstag (erneut) empfohlene „Reparatur mit Gebrauchtteilen“ bereichert, welche allgemein als sinnvoll erachtet wird, deren Umsetzung in die Praxis allerdings große Probleme bereitet.