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17.Deutschen Autorechtstag – PRESSEBERICHT

Hochkarätige Referenten und aktuelle Brennpunkte auf dem Petersberg

 

  • Neue Pkw-EnVKV tritt ohne Übergangsfrist bei neuer Internetwerbung in Kraft
  • Branchenbezogener Überblick über die BGH-Rechtsprechung des VI. und VIII. Zivilsenats
  • Zukunftsträchtige Themen: autonomes Fahren, Functions on demand, Verkauf von gebrauchten Elektrofahrzeugen

 

Mit der am 23. Februar 2024 in Kraft getretenen Novelle der Pkw-EnVKV stand ein
hochaktuelles Thema auf der Agenda des bereits 17. Deutschen Autorechtstages. Der
Versuch des Gesetzgebers, die jahrelange Rechtsunsicherheit bei der
Verbrauchskennzeichnungspflicht neuer Pkw nach der Umstellung des Prüfverfahrens von
NEFZ auf WLTP zu beseitigen, erhielt von Herstellern und Handel wenig Beifall.
Insbesondere das Fehlen einer Übergangsfrist für die Bewerbung von neuen Pkw im
Internet sorgte für Verwirrung und stieß auf großes Unverständnis.

Inzwischen fest etabliert als herausragende Bestandteile des Programms des Deutschen
Autorechtstags sind die Überblicke über die für die Branche wichtigsten Entscheidungen
des VI. und VIII. Zivilsenats des BGH als oberstem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit
in Deutschland. Traditionell konnten hierfür mit jeweiligen Senatsmitgliedern
hochkarätige Referenten gewonnen werden. Im Mittelpunkt standen die aktuellen
Grundsatzurteile zum sog. Werkstattrisiko, in denen die Haftung des Unfallverursachers
für überhöhte Reparaturrechnungen präzisiert wurde.
Mit zukünftigen bzw. noch jungen Rechtsfragen befassten sich die Vorträge zur Haftung
beim autonomen Fahren, zu Herausforderungen im Umgang mit Functions on demand
oder zur E-Mobilität. Insbesondere der Fernzugriff der Hersteller „over the air“ auf
Fahrzeuge lässt beim nachträglichen Aufspielen neuer Funktionen oder aber bei
aufgezwungenen Funktionsbeeinträchtigungen zukünftig Rechtsfragen erwarten.
Der DEUTSCHE AUTORECHTSTAG – erstmals im Hybrid-Format ausgetragen – bildete
somit erneut ein rundum gelungenes, juristisch gehalt- und vor allem wertvolles
Veranstaltungshighlight im Bereich des „Automobilrechts“. Hochkarätige Referentinnen
und Referenten lieferten den zahlreich erschienenen Teilnehmern ein breites Spektrum
an relevantem Wissen und Jurisprudenz wie auch Branchenvertretern neue Denkanstöße.

 

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