19. Deutscher Autorechtstag 16. – 17. März 2026

19. Deutscher Autorechtstag 16. – 17. März 2026

Das Programm steht! – Jetzt anmelden: Live auf dem Petersberg oder online am Schreibtisch

Der Autorechtstag bietet auch diesmal ein breit gefächertes Themenangebot, präsentiert von hervorragenden Referenten und Experten unter Leitung von Prof. Dr. Ansgar Staudinger. Es umfasst in gewohnt strukturierter Form das gesamte Spektrum der für das Kfz-Wesen relevanten, aktuell upgedateten Rechtsthemen. Auf der Tagung werden erstmals drei BGH-Richter die einschlägige Rechtsprechung ihrer Zivilsenate zum Schaden-, Kauf-, Leasing- und Finanzierungsrecht vorstellen und damit die Bandbreite der höchstrichterlichen deutschen Rechtsprechung mit Autorechtsbezug komplett abdecken.

Im Fokus der Veranstaltung steht das Reparaturrecht. Denn immer öfter kommt es bei der Annahme und Durchführung von Kfz-Reparaturaufträgen zu erheblichen, zuweilen unzumutbaren Aufschüben und Verzögerungen. Leidtragende sind nicht nur die Kunden, sondern in Schadenfällen auch die haftenden Personen und die eintrittspflichtigen Versicherer. Die Referenten, die sich dieser Problemlage stellen und die Teilnehmer der anschließenden Diskussionsrunde werden sich mit den Auswirkungen auf die Schadenabwicklung sowie die damit einhergehenden Risikozuweisungen befassen und entsprechende Empfehlungen erarbeiten. Es handelt sich um ein für die Praxis äußerst wichtiges und spannendes Vorhaben.

Wie Sie wissen, veranstalten wir den ART seit der Gründung im Jahr 2007 als Präsensveranstaltung. Diese Form hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Denn viele unserer Teilnehmer schätzen die ungezwungene, lebhafte Atmosphäre der Veranstaltung, genießen das gesellige Beisammensein und die fachlichen Gespräche und persönlichen Kontakte beim Sektempfang mit anschließenden Abendmenü. Einen ganz besonderen Anreiz bietet auch der Veranstaltungsort: das einzigartige Steigenberger Grandhotel auf dem Petersberg, das sich in einem historisch geprägten, frisch renovierten Zustand präsentiert. Der Blick von dort in das Rheintal ist überwältigend. Mit ein wenig Phantasie kann man nach Westen über die Eifel hinweg nach Luxemburg, Brüssel und Straßburg schauen, dorthin, wo unaufhörlich höchstrichterliche Urteile verkündet und eine Vielzahl von Verordnungen und Richtlinien geschaffen werden. Womit wir zurück beim ART sind, der über diese juristischen (Import-) Produkte regelmäßig – so auch auf dieser Tagung – informiert, um die Teilnehmer auf dem Laufenden zu halten.

Dadurch, dass wir die Vorzüge der Präsenzveranstaltung beschrieben haben, sollte keineswegs der Eindruck erweckt werden, dies sei die einzige Buchungsvariante für die Teilnahme am ART. Da nicht jeder Interessent und nicht jede Interessentin – aus welchen Gründen auch immer- zu unserer Veranstaltung kommen kann, haben wir in Anknüpfung an aktuelle Entwicklungen vor zwei Jahren bekanntlich die Voraussetzungen für eine Online-Teilnahme geschaffen. Seither hat sich das hybride Format bewährt und soll beibehalten werden.

Präsenz oder Computer, Modul- oder Komplettbuchung? Das sind die Alternativen. Sie haben die freie Wahl – außer beim Sektempfang und Abendmenü. Wie immer Sie sich entscheiden, wir freuen uns über Ihre Anmeldung und heißen Sie herzlich willkommen.

Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Präsident

RA Dr. Kurt Reinking
Vorstand

Vors. Ri. a. BGH a.D. Wolfgang Ball
Vorstand