ART-Ticker: Lebendiges Autorecht
Autorecht verstehen – Autorecht gestalten
Autorecht ist kein statisches Rechtsgebiet. Es ist ein Spannungsfeld zwischen europäischer Verbraucherschutzpolitik, nationaler Rechtsprechung und wirtschaftlicher Realität des Fahrzeughandels. Wer es ernsthaft betreibt, weiß: Die entscheidenden Weichen werden nicht allein in Gesetzen und Urteilen gestellt, sondern im fachlichen Diskurs, der ihnen vorausgeht und sie kontinuierlich begleitet.
Ein prägendes Beispiel dafür war die vielbeachtete Diskussion im Jahr 2004 auf der Automechanika in Frankfurt. Das neue Schuldrecht hatte Anfang 2002 mit der Einführung der Beweislastumkehr und dem faktischen Ende des Gewährleistungsausschlusses das Autokaufrecht grundlegend verändert. In der gerichtlichen Praxis führte dies häufig zu einer sehr weitgehenden Haftungszurechnung zulasten des Handels – nicht selten unter pauschaler Gleichstellung von technischem Defekt und kaufrechtlichem Mangel.
Im Rahmen der IAA begegneten sich damals auf dem Podium mit Ulrich May (ADAC), Dr. Kurt Reinking („Der Autokauf“) und Ansgar Klein (BVfK) drei Stimmen, die das Autorecht in Wissenschaft, Praxis und Verbandsarbeit mitgestalten. Im Mittelpunkt stand ein BGH-Urteil, das unter anderem der bis dahin nahezu schematischen Anwendung der Beweislastumkehr Grenzen setzte.

Bild: Bereits vor gut 20 Jahren – Interessenvertretung durch Aufklärung und Diskussion während der IAA 2004 mit Ansgar Klein (BVfK), Ulrich May (ADAC) und Dr. Kurt Reinking (Reinking/Eggert – Der Autokauf) (v.l.n.r.)
Diskutiert wurde nicht abstrakt, sondern an den neuralgischen Punkten der Praxis:
- Wie weit reicht die Vermutung des Vorliegens eines Mangels bei Gefahrübergang tatsächlich?
- Ist jeder Defekt automatisch ein Sachmangel – oder ist zunächst zwischen Verschleiß, Fehlbedienung und konstruktionsbedingter Besonderheit zu differenzieren?
- Darf die Lebenserwartung eines Bauteils pauschal aus einer Fahrzeugklasse abgeleitet werden – oder muss das konkrete Modell den Maßstab bilden?
Diese Auseinandersetzung war mehr als ein Streit zwischen Händler- und Verbraucherinteressen. Sie war ein Beitrag zur dogmatischen Präzisierung des Sachmangelrechts im Fahrzeughandel – und sie zeigte, wie sehr Rechtsprechung von gut vorbereiteten Argumentationslinien lebt.
Aus genau dieser Erfahrung heraus ist der Deutsche Autorechtstag entstanden: als Forum, in dem Autorecht nicht nur referiert, sondern weiterentwickelt wird. Hier treffen sich diejenigen, die tagtäglich mit der Materie arbeiten – Richterinnen und Richter, Hochschullehrende, Verbandsjuristen und spezialisierte Rechtsanwälte – um an den entscheidenden Detailfragen zu arbeiten, die in der Praxis über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.
Wer Autorecht nicht nur anwenden, sondern in seiner Entwicklung verstehen und mitgestalten will, findet hier den richtigen Rahmen und die Möglichkeit, bis zu 15 FAO-Fortbildungsstunden zu absolvieren. Dies ist auch bei der Online-Teilnahme möglich.
Der Deutsche Autorechtstag wird von den Verbänden ADAC, BVfK und ZDK veranstaltet und von seinem Präsidenten Prof. Dr. Ansgar Staudinger und den Vorständen Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking und dem Vorsitzenden BGH-Richter a.D. Wolfgang Ball geleitet.