Aus der Rechtsprechung der Instanzentscheidungen zum Kaufrecht
Eva Hettwer, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Hamburg
7. März 2023
Auch im Jahr 2022 hat der Dieselskandal vielfach die Instanzgerichte beschäftigt. Da sich jedoch zwischenzeitlich der BGH intensiv mit dem Thema befasst, richtet die Referentin den Blick überwiegend auf Entscheidungen zum Kaufrecht, die sich nicht unmittelbar auf die Probleme rund um den Dieselskandal beziehen.
So hat sich das OLG Frankfurt (5 U 84/20) mit der Frage befasst, wie lange ein Fahrzeug als „fabrikneu“ zu bewerten ist und ob ein Fahrzeugverkäufer einen Zwischenhändler in jedem Fall offenbaren muss.
Nach der Auffassung des Landgerichts Darmstadt (4 O 51/21) stellt die Unterschrift eines Autoverkäufers auf dem Formular der verbindlichen Bestellung nicht zwangsläufig die Annahme eines Angebotes dar. In einer weiteren Entscheidung (26 O 490/60) bestimmt das Gericht die zu erwartende Gesamtlaufleistung eines Teslas nach einer öffentlichen Aussage des CEO.
Auch das Landgericht München I befasst sich mit einem Elektrofahrzeug dieser Marke (4 O 3834/19) und bewertet die Anforderungen an als Zusatzausstattung verkaufte Assistenzsysteme.
Welche Konsequenzen eine Veräußerung eines finanzierten Fahrzeugs an einen Dritten bei einem Rückabwicklungsverlangen nach Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages hat (4 U 36/21) ist ebenso Gegenstand der letztjährigen Rechtsprechung des OLG Braunschweig gewesen, wie die Entwendung eines verwahrten „Oldtimer“-Traktors nach Kauf. Dabei überrascht das Gericht mit einer eigenen Ermittlung der Schadenshöhe.
Die Referentin stellt die Urteile vor und erörtert die darin behandelten Rechtsfragen.