Autorechtstag Aktuell: Aus der Rechtsprechung der Instanzgerichte zum Kaufrecht

Eva Hettwer, Rechtsanwältin, Hamburg

Auch im Jahr 2024/2025 haben die Instanzgerichte zahlreiche praxisrelevante Entscheidungen zum Pkw-Kaufrecht getroffen, die die Käuferrechte weiter konkretisieren.

Rechtsanwältin Eva Hettwer gibt in kompakter Form einen Überblick über fünf aktuelle Entscheidungen der Land- und Amtsgerichte (LG Kiel, LG Bonn, LG Amberg, AG Kiel, AG München) und arbeitet deren zentrale Aussagen für die anwaltliche Praxis heraus. Im Fokus stehen unter anderem:

  • die Frage, wann ein Unfallschaden einen Sachmangel darstellt. Kernaussage der vorgestellten Entscheidung ist, dass eine wirksame (negative) Beschaffenheitsvereinbarung über frühere Unfallschäden einen Mangel ausschließen kann, wenn der Käufer hinreichend informiert wurde; bloße Nachlackierungen oder Altschäden rechtfertigen nicht automatisch einen Rücktritt.
  • die Bedeutung einer kurz vor dem Verkauf durchgeführten Hauptuntersuchung. Das Gericht verneint sowohl einen Rücktritt als auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und betont die Darlegungs- und Beweislast des Käufers für Kenntnis und Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer.
  • die Angabe „unfallfrei“ im Verkaufstext und deren rechtliche Einordnung. Frühere, nicht unerhebliche Unfallschäden begründen einen Sachmangel, wenn keine wirksame negative Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt; den Verkäufer trifft insoweit eine gesteigerte Informationspflicht.
  • die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln beim Fahrzeugkauf. Entscheidend ist nicht die Selbsteinordnung der Parteien, sondern der objektive Vertragszweck.
  • die Auslegung der Beschreibung „neu / wie neu“ beim Online-Kauf einer Felge. Das Gericht stellt klar, dass diese Begriffe nicht zwingend „fabrikneu“ bedeuten.

Die Entscheidungen zeigen, dass die Gerichte Käuferansprüche differenziert prüfen und hohe Anforderungen an Darlegung und Beweis stellen. Der Vortrag ordnet die Urteile systematisch ein und gibt Hinweise, worauf in der Vertragsgestaltung, Beratung und Prozessführung besonders zu achten ist.


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