Autorechtstag 2021 verschoben auf Ende August

Veranstaltung findet nicht am 31. Mai und 1. Juni, sondern am 30. und 31 August 2021 statt

Bonn, 14. April 2021

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag hat sich für eine erneute Verschiebung des Veranstaltungstermins für den 14. Deutschen Autorechtstag entschieden. Dieser findet nun Ende August am 30. und 31. August 2021 statt. Es besteht wie gewohnt die Möglichkeit, die Teilnahme am Autorechtstag mit einem vorausgehenden Erholungswochenende in der schönen Landschaft von Rhein und Siebengebirge zu verbringen.

Mit dieser Entscheidung tragen die Veranstalter der aktuellen und voraussichtlichen Entwicklung der Corona-Pandemie Rechnung, die durchaus als positiv wahrgenommen wird. Jedoch lässt sich nicht mit Sicherheit davon ausgehen, dass eine Durchführung, wie ursprünglich für Ende Mai / Anfang Juni vorgesehen, mit den erforderlichen Hygienestandards zum optimalen Schutz der Teilnehmer und Mitwirkenden gewährleistet ist.

Der Leiter des Deutschen Autorechtstags Prof. Dr. Ansgar Staudinger vor Publikum beim Autorechtstag Ende September 2020

 
Dazu der Leiter des Deutschen Autorechtstages Prof. Dr. Ansgar Staudinger: „Ende August sind wir hoffentlich über´n Berg und gemeinsam mit Ihnen auf dem Petersberg. Der Autorechtstag ist eine intellektuelle Familienfeier, der Austausch untereinander ungemein wichtig, daher Präsenzformat, aber nicht früher. Denn es gilt safety first.“

Dazu der Leiter des Deutschen Autorechtstages Prof. Dr. Ansgar Staudinger: „Ende August sind wir hoffentlich über´n Berg und gemeinsam mit Ihnen auf dem Petersberg. Der Autorechtstag ist eine intellektuelle Familienfeier, der Austausch untereinander ungemein wichtig, daher Präsenzformat, aber nicht früher. Denn es gilt safety first.“

Der neue Termin wird es zudem ermöglichen, das anspruchsvolle Programm mit hochkarätigen Referenten in seiner gewohnten Qualität präsentieren zu können. Zu den etablierten Programmpunkten gehört das 3-stündige Update zum Schadens-, Versicherungs- und Verkehrsstrafrecht am Vormittag des ersten Veranstaltungstages. Das anschließende Praxisseminar wird wie üblich durch Hinweise auf aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und anstehende Gesetzesvorhaben durch den Leiter des Autorechtstages Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld, eingeleitet. Es folgt ein bunter Strauß von Beiträgen zu aktuellen Rechtsfragen der EnVKV von Ulrich Dilchert, Geschäftsführer des ZDK, der Parkraumbewirtschaftung von Klaus Heimgärtner, Rechtsabteilung des ADAC, und der DSGVO. Das Schwerpunktthema bilden drei brandaktuelle, auf EU-Richtlinien beruhende Novellen, die bereits 2022 in Kraft treten. Sie betreffen das Gewährleistungsrecht, digitale Produkte und die Modernisierung des Verbraucherrechts. Über die Reformen und ihre Auswirkungen auf den Kfz-Bereich werden Matthias Giebler, Justiziar des BVfK, Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt, und Prof. Dr. Ansgar Staudinger berichten. Abgerundet wird der Montag durch eine Podiumsdiskussion, die sich mit der digitalen Rechtsberatung (Legal Tech) zum Verkehrs- und Autorecht befassen wird.

Am Vormittag des zweiten Veranstaltungstages steht traditionell die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Verkehrs-, Autokauf- und Leasingrecht auf der Agenda, vorgestellt und näher beleuchtet. Die Referenten werden ihr Augenmerk besonders auf die Dieselurteile des VI. Zivilsenats, die Autokauf-Urteile des VIII. Zivilsenats, darunter das wegweisende Urteil zu § 476 II 2 BGB n.F., und die Entscheidungen des XI. Zivilsenats zum Widerrufsrecht richten.

Die Tatsache, dass der BGH den Widerstand gegen die Entscheidung des EuGH vom 26.3.2020 Az. C-66/19 in den beiden Urteilen vom 27.10.2020 – XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19 überraschend aufgegeben hat und den Kaskadenverweis nach § 492 I 2 BGB i. V. m. Art 247 §§ 6-13 EGBGB nunmehr bei allgemeinen Verbraucherdarlehensverträgen als irreführend einstuft, hat weitreichende Auswirkungen auf noch bestehende Kfz-Finanzierungs- und Leasingverträge. Damit wird sich der 14. Autorechtstag unter Berücksichtigung der vom BGH erteilten Hinweise zu den Rechtsfolgen im Rahmen seines Beitrags zur Entwicklung des Widerrufsrechts ebenfalls eingehend befassen.

Schließlich hat der EuGH durch sein aufsehenerregendes Thermofenster-Urteil vom 17.12.2020 Az.C-693/18 der Dieselproblematik neuen Anschub verschafft. Welche rechtlichen Folgen sich aus dem Urteil für die Autobranche ergeben, wird Alexander Sievers, Juristische Zentrale des ADAC, in seinem Referat zur Dieselkrise darlegen. Abgerundet wird der Dienstag durch einen Beitrag zur Europäischen Verbandsklage und eine Übersicht zur Rechtsprechung der Instanzgerichte und internationaler Fallgestaltungen zum Kaufrecht unter anderem von Prof. Dr. Ansgar Staudinger.

Sie können sich ab sofort für den 14. Deutschen Autorechtstag Ende August 2021 anmelden, wenn Sie diesem Link folgen: >>> Anmeldung 14. Deutscher Autorechtstag

Alle bereits für den ursprünglichen Termin erfolgten Anmeldungen werden auf den neuen Termin übertragen, sofern dem nicht widersprochen wird. Dazu wird sich das Organisationsteam zwecks Abstimmung mit jedem bereits angemeldeten Teilnehmer in Verbindung setzen.

Wir freuen uns sehr, Sie auch beim 14. Deutschen Autorechtstag erneut begrüßen zu dürfen.

Ihr

Vorstand des Deutschen Autorechtstages

Prof. Dr. Ansgar Staudinger    Dr. Kurt Reinking        Wolfgang Ball

 

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