AUTORECHTSTAG AKTUELL

Fälschung von Oldtimern: Betrachtung der juristischen Bandbreite gefälschter und verfälschter Fahrzeugidentitäten – insb. Kaufrecht, Strafrecht, Zulassungsrecht

von Dr. Götz Knoop, Rechtsanwalt, Lippstadt

24. März 2020

Der Vortrag beim Autorechtstag 2020 widmet sich den rechtlichen Belangen veränderter Oldtimer. Zum Beispiel ein Golf I GTI der nicht als GTI, sondern in der 50 PS-Variante das Werk verlassen hat. Dr. Knoop befasst sich auch mit solchen Veränderungen, welche nicht zur Wertsteigerung, sondern zu Kaschierung vorangegangener Eigentumsdelikte zu verzeichnen sind.

Der Referent leitet im Hinblick auf wertsteigernde Fahrzeugveränderungen mit der Darstellung ein, welche Eigenschaften Fahrzeuge haben müssen, um für eine Identitätsverfälschung interessant zu sein.

Sodann stellt er die typischen technischen Fallkonstellationen vor, die bei der Verfälschung von Oldtimern zu verzeichnen sind.

Er betrachtet die technischen Untersuchungsmöglichkeiten und gewichtet deren Aussagekraft vor dem Hintergrund, dass vertraglich keine Neuwagen, sondern Fahrzeuge mit Benutzungsgeschichte und lang zurück liegender handwerklicher Herstellung Vertragsgegenstand sind.

Es werden ferner häufig vorkommende Formulierungen aus Verkaufsinseraten und Kaufverträgen auf Ihre zivilrechtliche Tragweite in Hinblick auf den Grad der Originalität untersucht.

Strafrechtlich stellt der Referent die Tatbestände vor, welche bei der Verfälschung von Fahrzeugidentitäten einschlägig sind.
Zulassungsrechtlich wird das durch Verfälschung hergestellte Fahrzeug ebenso untersucht, wie das „Spenderfahrzeug“, dies vor dem Hintergrund der Zulassungsfähigkeit.

Ein weiterer Ausflug ins Strafrecht untersucht voreilige Verfälschungsbehauptungen.

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