Autorechtstag Aktuell: Buntes rund um Auto und Verkehr – aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats

Dr. Oliver Klein, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe

In den häufig vorkommenden Konstellationen des geleasten oder sicherungsübereigneten Fahrzeugs fallen Eigentum und Besitz am Fahrzeug auseinander. Dies hat zur Folge, dass sich auch die möglichen Ansprüche nach einem Unfall auf unterschiedliche Personen verteilen, so dürfte der Substanzschaden in der Regel beim Eigentümer anfallen, der Nutzungsschaden hingegen beim Besitzer.

Nicht immer werden diese Schäden vom jeweiligen Anspruchsinhaber selbst gerichtlich geltend gemacht, vielmehr kommt es in der Praxis häufig zu Abtretungen oder einer gewillkürten Prozessstandschaft. Im Ergebnis entspricht die prozessuale Beziehung von Kläger und Beklagtem nicht notwendig der materiellen Beziehung von Anspruchsinhaber und Schuldner.

Dies kann nicht nur prozessual zu Verwirrung führen (Streitgegenstand!), sondern sich auch im Ergebnis auf den Erfolg der Klage auswirken, kommt es nach den Grundsätzen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung doch immer auf die Erkenntnismöglichkeiten des (materiell) Geschädigten, nicht aber auf diejenigen des Klägers an. In der Sortierung der materiellen und prozessualen Beziehungen liegt daher eine wichtige Weichenstellung, die, wie Beispiele aus der jüngeren Rechtsprechung des BGH zeigen, nicht immer ohne Weiteres gelingt.

Vorgestellt werden soll darüber hinaus eine Auswahl der sonstigen im Berichtszeitraum zum Verkehrs(unfall)recht bereits ergangenen und bis zum Autorechtstag absehbar noch ergehenden Entscheidungen des VI. Zivilsenats.

Der Referent steht wie stets für Fragen zur Verfügung und freut sich über Rückmeldungen aus der Praxis.

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