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Update Schadensregulierung und Versicherungsrecht

Update Schadensregulierung und Versicherungsrecht

Marcus W. Gülpen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Die bereits umfangreiche Rechtsprechung zum Verkehrsrecht ist durch weitere Entscheidungen des BGH und unterinstanzlicher Gerichte seit dem letzten Autorechtstag ergänzt und geprägt worden. Alle wesentlichen Entscheidungen sind in die Rechtsprechungsübersicht des Referenten eingeflossen. In seinem Vortrag werden wie gewohnt die „Highlights“ vorgestellt.

  • Gleich mehrfach urteilte der BGH zu intransparenten und damit unwirksamen Klauseln zur Abtretung von Schadensersatzansprüchen des Geschädigten eines Verkehrsunfalls. So wird der Geschädigte z. B. unangemessen benachteiligt, wenn er nach dem Unfall die Erstellung eines Kfz-Gutachtens in Auftrag gibt und dabei dem Sachverständigen für dessen Honoraranspruch seinen auf Ersatz der Sachverständigenkosten gerichteten Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger abtritt, sofern der Sachverständige im Weiteren nur berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll, die Rechte gegen den Schädiger geltend zu machen und dem Geschädigten bekannt sei, dass er sich um die Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche selbst kümmern müsse.
  • Der BGH beschäftigte sich zudem mit § 312 b BGB und den Einzelheiten beim außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrages sowie den daraus resultierenden rechtlichen Auswirkungen.
  • Mit dem „Arbeitsplatzwechsel“ gibt es ein neues Stichwort in der Rechtsprechungsübersicht. Diese Schadensposition dürfte im Hinblick auf die Preisgestaltungsautonomieentscheidung des BGH gerechtfertigt und erstattungsfähig sein.
  • Das Thema Desinfektionskosten ist in der Rechtsprechung – glücklicherweise – kein wesentliches Thema mehr.
  • Im Bereich der Elektromobilität ist nicht nur auf der Straße Dynamik zu erkennen. Auch in der Rechtsprechung gibt es weitere Entscheidungen, über die beim Referat von Gülpen informiert wird.
  • Mit der „Energiekostenpauschale“ wird ein neues Stichwort, und somit eine neue Schadensposition – präsentiert.
  • Bei der fiktiven Abrechnung musste sich der BGH mit einem Fall des „werkstatteigenen Fahrzeuges“ befassen.
  • Viele neue Entscheidungen sind im Bereich der Handling-/Hebebühnenkosten ergangen.
  • Im Bereich der Mietwagen- und Nutzungsausfallrechtsprechung ergingen diverse Entscheidungen zum Thema „Längerer Zeitraum der Entschädigung wegen Ersatzteil-Rückstandes“. Die Folgen dürften bekannt sein. Interessant ist die Frage, ob der Geschädigte verpflichtet ist, einen günstigen Mietwagen zu nehmen, anstatt die teurere NA-Pauschale zu beanspruchen.
  • Das Thema Prognose-/Werkstattrisiko bzw. subjektiver Schadensbegriff ist durch mehrere Entscheidungen des BGH neu definiert worden.
  • Das Berufsbild des Sachverständigen und die Rechtsprechung rund um den Sachverständigen, insbesondere die Zeitaufwand-Abrechnungsthese, wird dargestellt.
  • Das Thema Vorschaden ist mittlerweile durch zwei jüngere BGH-Entscheidungen hoffentlich geklärt worden. Nachdem sich das OLG Celle damit beschäftigte, zeigte der Bundesgerichtshof, dem Kammergericht seine Grenzen auf. Der VGT 2024 beschäftigte sich ebenfalls mit diesem Thema und gab Empfehlungen für die Rechtsprechung und die Praxis.

Die Teilnehmer erhalten zu all diesen Themen die wichtigsten Informationen und damit einen Überblick über Gesetzgebung und relevante Rechtsprechung, um sich mit dem notwendigen Praxiswissen auszurüsten.

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