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PRESSEMELDUNG zum 17. Deutschen Autorechtstag

PRESSEMELDUNG zum 17. Deutschen Autorechtstag

Dr. Thomas Almeroth bereichert das Autorechtstags-Team

Bonn, 27. Februar 2024

Der langjährige Geschäftsführer des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) Dr. Thomas Almeroth bereichert ab 1. März 2024 das Team des Deutschen Autorechtstags. Der in der Kfz-Branche sehr geschätzte Rechtsanwalt für Auto- und Verkehrsrecht bekleidete in den 30 Jahren seiner VDIK-Führungsposition verschiedene Ehrenämter.

So war er u.a. Vorsitzender des Rechtsausschusses und später Vorstandsmitglied des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) sowie als Verwaltungsrat der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) tätig. Seit Beginn des Jahres 2022 konzentriert sich Almeroth auf seine Tätigkeit als Rechtsanwalt für Auto- und Verkehrsrecht in Lehrte bei Hannover. Nach wie vor ist er parallel dazu als Verfasser juristischer Fachbücher, Mitherausgeber der Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) und als Autor mehrerer juristischer Fachzeitschriften (NZV, NJW und DAR) aktiv. In jüngerer Zeit ist Almeroth vor allem durch die Neuerscheinung seines Handbuches „Thomas Almeroth – Schadensersatz bei Verkehrsunfällen“ (Verlag C.H.Beck) sowie als Co-Autor der 15. Auflage von „Reinking/Eggert – Der Autokauf“ (Luchterhand Verlag) und des „Münchener Kommentar zum Straßenverkehrsrecht“ (Verlag C.H.Beck) wie auch als Referent beim Deutschen Autorechtstag in Erscheinung getreten.

Der Präsident des Deutschen Autorechtstags Prof. Dr. Ansgar Staudinger freut sich über die Verstärkung des Teams der jährlichen Traditionsveranstaltung auf dem geschichtsträchtigen Petersberg bei Bonn: Thomas Almeroth wird den Autorechtstag mit seinem fundierten Fachwissen und seiner großen Erfahrung zweifellos bereichern.

Der 17. Deutsche Autorechtstag findet vom 18. – 19. März 2024 auch hybrid statt.

Die herausragende Veranstaltung auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Autorechts erweitert sein Fortbildungsangebot mit der 17. Ausgabe auch für Personen mit der Vorliebe zur bequemen Online-Teilnahme. So können sich alle Teilnehmer, ob präsent oder virtuell, wieder auf ein umfangreiches Informationsspektrum, ausführliche Praxishinweise sowie brandaktuelle Berichte über Neuerungen in der Rechtsprechung freuen, die stets zu lebhaften und spannenden Diskussionen führen und einen aufschlussreichen Ausblick auf die Zukunft des Autohandels angesichts geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen gewähren.

Das Programm des 17. Deutschen Autorechtstags:

Update Schadensregulierung, Versicherungsrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Nicht mehr wegzudenken sind die alljährlichen ausführlichen Updates zur Schadensregulierung nebst Versicherungsrecht sowie zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Überblicke über Gesetzgebung und relevante Rechtsprechung dürfen selbstverständlich auch diesmal nicht fehlen und rüsten ART-Teilnehmer mit dem notwendigen Praxiswissen aus.

Haftungsfragen zur KI im Automobilbereich und Widerruf und Rücktritt bei Leasing und finanziertem Autokauf

Nach einem gewohnt höchst anschaulichen Überblick über aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung soll untersucht werden, welche Auswirkungen künstliche Intelligenz im Automobilbereich hat. Die Fragen nach der Haftung im Schadensfall bilden den Schwerpunkt des Vortrags.

Im Anschluss folgt ein Vortrag über die rechtlichen Besonderheiten rund um den Widerruf und den Rücktritt bei Leasingverträgen und finanziertem Autokauf. Hierbei werden die rechtlichen Unterschiede, sowie die Rechtsfolgen der unterschiedlichen Konstellationen beleuchtet.

Functions on demand – rechtliche Herausforderung bei der Vertragsgestaltung und in der Praxis und Rechtsfragen rund um die E-Mobilität

Frisch gestärkt durch eine Kaffee-/ Teepause geht es im folgenden Vortrag um die rechtlichen Herausforderungen bei der richtigen Vertragsgestaltung. Dies erfordert vor allem unter dem Gesichtspunkt des neuen Gewährleistungsrechts weiterhin höchste Aufmerksamkeit, da alten Vertragsgestaltungen unter den neuen gesetzlichen Regeln oftmals die Unwirksamkeit droht.
Anschließend wird es sich um die Rechtsfragen rund um die E-Mobilität drehen. Elektrofahrzeuge werden zweifelsohne in naher Zukunft eine der Hauptrollen im Straßenverkehr und auch vor den deutschen Gerichten spielen, auch wenn man das Ziel der Bundesregierung von 15 Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 wohl nicht mehr erreichen wird. Das Referat bildet die Grundlage für die anschließend, hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion.

Novelle der Pkw-EnVKV im Hinblick auf die Umstellung von NEFZ auf WLTP

Im Anschluss wird die am 23.02.2024 in Kraft getretene Novelle der Pkw-EnVKV vorgestellt, mit welcher der Gesetzgeber die seit Jahren überfällige Umstellung vom NEFZ- auf das WLTP-Messverfahren vorgenommen hat. Der an vielen Stellen überarbeitete Gesetzestext hält für Hersteller und Händler aber auch weitere beachtenswerte Neuerungen bereit, die man zur Vermeidung wettbewerbsrechtlicher Inanspruchnahmen verinnerlicht haben sollte. Allein der Umfang der Informationspflichten ist mit der Neufassung deutlich gestiegen.
Überblick über höchstrichterliche Rechtsprechung sowie Rechtsprechung der Instanzgerichte.

Breit gestreute, aber nicht minder intensiv beleuchtete Überblicke über höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere der des VI. Zivilsenats, die Rechtsprechung der Instanz- und internationalen Gerichte zum Kaufrecht sowie ein Ausblick auf Gesetzgebungsmaßnahmen auf nationaler und Europäischer Ebene sowie Rechtsprechung des EuGH runden das Vortragsspektrum des Deutschen Autorechtstags ab.

Das alles wird von hochkarätigen Referenten und Mitwirkenden in geschichtsträchtiger und imposanter Umgebung auf dem Petersberg im Siebengebirge präsentiert (in alphabetischer Reihenfolge):

Dr. Thomas Almeroth, Rechtsanwalt; Wolfgang Ball, Vors. Richter beim VIII. Zivilsenat des BGH a.D.; Ulrich Dilchert, Rechtsanwalt und Geschäftsführer ZDK; Matthias Giebler, Ass. jur., BVfK-Rechtsabteilung; Marcus Gülpen, Fachanwalt für Verkehrsrecht; Eva Hettwer, Rechtsanwältin; Ansgar Klein, Vorstand BVfK; Dr. Oliver Klein, Richter beim VI. Zivilsenat des BGH; Frank Kosziol, stellvertretender Vorsitzender Richter des VIII Zivilsenat des BGH; Dr. Matthias Quarch, Vors. Richter beim LG Aachen.; Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt; Alexander Sievers, Rechtsanwalt, Juristische Zentrale des ADAC; Dr. Uta Sophie Richter, LL.M., Rechtsanwältin; Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld.; Prof. Dr. iur. Björn Steinrötter, Universität Potsdam; Matthias Voigt, ADAC-Technikzentrum

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