PRESSEMELDUNG zum 19. Deutschen Autorechtstag
19. Deutscher Autorechtstag vom 16.-17. März 2026 auf dem Petersberg oder online am Schreibtisch
Der Deutsche Autorechtstag hat sich längst als herausragende Veranstaltung auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Autorechts etabliert. Die Veranstaltung findet dieses Jahr am 16.-17.03.2026 auf dem Petersberg statt und ist auch als live-Online-Seminar buchbar. Die Teilnehmer der 19. Ausgabe dürfen sich abermals auf eine detailreiche Wissensvermittlung, insbesondere durch die Erlangung wertvoller Praxishinweise sowie den Erhalt brandaktueller Neuigkeiten aus Gesetzgebung und Rechtsprechung freuen, die von hochkarätigen Referenten vorgetragen werden und regelmäßig in lebhaften und spannenden Diskussionen münden. Somit wird ein aufschlussreicher Ausblick auf die rechtlichen Entwicklungen rund um das Automobil gewährt, der in dieser Form einzigartig sein dürfte.
Programm des 19. Deutschen Autorechtstags:
Update Schadensregulierung, Versicherungs-, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Nicht mehr wegzudenken sind die ausführlichen Updates zur Schadensregulierung nebst Versicherungs- sowie zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Der Streit um die Höhe erforderlicher Reparaturkosten zwischen Werkstätten und Versicherern geht in die nächste Runde. Schwerpunktmäßig werden aktuelle BGH-Urteile sowie Entscheidungen der Instanzgerichte ausgewertet und eingeordnet. Neben der Frage, ob Unfallflucht auch dann begangen werden kann, wenn eine Leiche überfahren wird und somit niemand wirtschaftlich geschädigt wird, stehen außerdem aktuelle Entscheidungen zu Trunkenheitsfahrten auf E-Scootern und dem Einsatz von Fahrzeugen als „gefährliche Werkzeuge“ auf der Agenda.
Buntes rund um Auto und Verkehr – aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats
Das Nachmittagsprogramm am Montag beginnt mit dem schon traditionellen Überblick über die Fallpraxis des VI. Zivilsenats des BGH. Neben einer breiten Auswahl relevanter Urteile wird der Fokus diesmal auf der Rechtsprechung des BGH zu den Ansprüchen nach einem Unfall bei geleasten oder sicherungsübereigneten Fahrzeugen liegen. Dabei kommt es mitunter zu komplizierten Abtretungsverhältnissen, die in Klageabweisungen münden können, wenn Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten und des Klägers auseinanderfallen.
Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsrecht
Die Bandbreite versicherungsrechtlicher Urteile war im zurückliegenden Jahr beachtlich. Ob Klauseln zu obligatorischen Sachverständigenbeauftragungen, der Umfang fiktiver Schadensabrechnungen oder die Direktklage des Geschädigten gegen den Versicherer des Haftenden – Teilnehmer des ART erhalten einen umfassenden Überblick über den Stand der jüngsten Rechtsprechung zu diesen und weiteren praxisrelevanten Fragen.
Aktuelles aus Gesetzgebung und Auswirkung der Reparaturverzögerungen auf die Praxis und der Regress der Versicherer gegenüber Werkstätten
Nach der gewohnt anschaulichen Übersicht über aktuelle und für das Autorecht relevante Gesetzgebung und Rechtsprechung – wobei auch die Umsetzung der Richtlinie 2024/1799 („Recht auf Reparatur“) nicht unkommentiert bleiben wird – steht das Reparaturrecht im Fokus der Veranstaltung. Denn immer öfter kommt es bei der Annahme und Durchführung von Kfz-Reparaturaufträgen zu erheblichen, zuweilen unzumutbaren Aufschüben und Verzögerungen. Leidtragende sind nicht nur die Kunden, sondern in Schadenfällen auch die haftenden Personen und die eintrittspflichtigen Versicherer. Die Referenten, die sich dieser Problemlage stellen, und die Teilnehmer der anschließenden Diskussionsrunde werden sich mit den Auswirkungen auf die Schadenabwicklung sowie die damit einhergehenden Risikozuweisungen befassen und entsprechende Empfehlungen erarbeiten. Es handelt sich um ein für die Praxis äußerst wichtiges und spannendes Vorhaben.
Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zum Kauf- und Leasingrecht
Der Dienstagvormittag steht im Zeichen der Rechtsprechung. So erfolgt zunächst ein Überblick über die aktuelle Judikatur des VIII. Zivilsenats zum Autokauf sowie -leasing. Dieser hatte sich unter anderem mit der Bedeutung von Zustandsnoten im Oldtimer-Bereich auseinanderzusetzen und der Frage, ob sich daraus Beschaffenheitsvereinbarungen ergeben können. Ferner steht die Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung im Fernabsatz auf dem Prüfstand, von der die Rechtzeitigkeit des Widerrufs abhängt. Auch über die Anwendbarkeit der Beweislastumkehr hatte der BGH in mehreren Entscheidungen zu richten.
Judikatur der Instanzgerichte, internationale Rechtsprechung zum Kaufrecht sowie Ausblick EuGH
Wann ist ein Unfallschaden ein Sachmangel? Welche Bedeutung hat die Angabe „unfallfrei“ im Vertrag? Und wonach bestimmt sich, ob jemand als Verbraucher oder Unternehmer einzustufen ist? Die aktuelle Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte gibt Aufschluss. Abgerundet wird der Vormittag mit einer Betrachtung der internationalen Rechtsprechung zum Kaufrecht sowie mit einem Ausblick auf anstehende Gesetzgebungsverfahren bzw. EuGH-Entscheidungen.
Einschränkung der Verbraucherrechte beim Kilometerleasingvertrag
Leasing ist längst das dominierende Finanzierungsmodell beim Neuwagenkauf – doch anders als beim kreditfinanzierten Erwerb genießen Verbraucher hier bislang keinen vergleichbaren europarechtlichen Schutz. In dem Vortrag wird aufgezeigt, wie die Rechtsprechung von BGH und EuGH zu dieser Ungleichbehandlung geführt hat – und welche weitreichenden Konsequenzen sich daraus für Verbraucher und Anbieter ergeben.
Rechtsprobleme rund um den finanzierten Autokauf
Der Referent gibt in seinem Vortrag einen fundierten Einblick in die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzierung von Autokäufen. Vor dem Hintergrund prägender Entscheidungen des BGH und des EuGH sowie der anstehenden Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 beleuchtet er die Entwicklungslinien, offenen Rechtsfragen und die Grenzen richtlinienkonformer Auslegung.
Gefahren laxer Geldwäscheprävention beim Autohandel
Nach einer Betrachtung der seit 2017 geltenden geldwäscherechtlichen Pflichten im Automobilhandel zeigt der Referent auf, warum Compliance-Vorgaben im Spannungsfeld zwischen Verkaufsdruck und Provisionsinteressen allzu oft vernachlässigt werden. Angesichts verschärfter Kontrollen, sanktionierter Exporte und der ab 2027 greifenden EU-Geldwäscheverordnung macht er deutlich, weshalb selbst vermeintlich kleine Betriebe und geringfügige Verstöße erhebliche straf- und aufsichtsrechtliche Risiken bergen.
Die Teilnehmer dürfen also eine Fülle wichtiger Hinweise und Tipps für die Praxis erwarten. Das alles wird von erstklassigen Referentinnen und Referenten in imposanter Umgebung auf dem Petersberg im Siebengebirge präsentiert (in alphabetischer Reihenfolge): Dr. Thomas Almeroth, Rechtsanwalt | Peter Börner, Ehrenpräsident des ZKF | Michael Fitz, Rechtsanwalt | Andreas Glotz, Rechtsanwalt und Geschäftsführer DGGWP | Dr. Christian Grüneberg, Richter am BGH (XI. Zivilsenat) | Marcus Gülpen, Rechtsanwalt | Eva Hettwer, Rechtsanwältin | Gerhard Hillebrand, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV | Dr. Oliver Klein, Richter am BGH (VI. Zivilsenat) | Dr. Matthias Quarch, Vors. Richter am LG Aachen | Dr. Karsten Schmidt, Richter am BGH (VIII. Zivilsenat) | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld, Präsident Deutscher Autorechtstag