Programmankündigung 16. Deutscher Autorechtstag und Änderung der Führungsstruktur

16. Deutscher Autorechtstag 20. – 21. März 2023
Das Programm steht – juristische Highlights hochkarätige Referentinnen und Referenten

Der Deutsche Autorechtstag hat sich längst als herausragende Veranstaltung auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Autorechts etabliert. Die Teilnehmer der 16. Ausgabe dürfen sich erneut auf ein umfangreiches Informationsspektrum, ausführliche Praxishinweise sowie brandaktuelle Berichte über Neuerungen in der Rechtsprechung freuen, die stets zu lebhaften und spannenden Diskussionen führen und einen aufschlussreichen Ausblick auf die Zukunft des Autohandels angesichts geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen gewähren.

Update Schadensregulierung, Versicherungsrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Nicht mehr wegzudenken sind die alljährlichen ausführlichen Updates zur Schadensregulierung nebst Versicherungsrecht sowie zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Überblicke über Gesetzgebung und relevante Rechtsprechung dürfen selbstverständlich auch diesmal nicht fehlen und rüsten ART-Teilnehmer mit dem notwendigen Praxiswissen aus.

Auswirkungen der Lieferkettenstörungen und neue Kfz-GVO

Nach einem gewohnt höchst anschaulichen Überblick über aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung soll untersucht werden, welche Auswirkungen die aus der Corona-Krise und dem Russland-Ukraine-Konflikt resultierenden Lieferkettenstörungen auf den Autokauf und Reparaturleistungen haben. Die Rechte der Käufer und vertragliche Vorsorgemaßnahmen der Kfz-Händler bilden den Schwerpunkt des Vortrags.
Die neue Kfz-GVO steht außerdem in den Startlöchern, nachdem die erste Konsultationsphase bereits abgeschlossen wurde. Sie dient primär der Unterbindung von Wettbewerbsvorteilen der Hersteller gegenüber Drittanbietern, z.B. im Bereich des digitalen Aftersales-Markts oder der Beschaffung von Ersatzteilen. Teilnehmer des 16. Deutschen Autorechtstags erhalten detaillierte Informationen zu den geplanten Änderungen.

Digitale Selbstjustiz und Herausforderungen des neuen Gewährleistungsrechts bei der Vertragsgestaltung

Die Digitalisierung im Kfz-Sektor geht bisweilen so weit, dass Hersteller mittels Fernzugriff wichtige Funktionen der Fahrzeuge nachträglich einschränken können, was bis zur Deaktivierung des gesamten Fahrzeugs reichen kann (siehe BGH, Urteil vom 26.10.2022, XII ZR 89/21). Im Rahmen dieses Beitrags werden die vielfältigen Möglichkeiten digitaler Eingriffe in Kraftfahrzeuge im Detail vorgestellt, die Grenzen rechtlich zulässiger Vertragsgestaltungen ausgelotet und Abwehrmöglichkeiten des Käufers erörtert. Das Referat bildet die Grundlage für die anschließende, hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion.
Ein weiterer Vortrag zu einem aktuellen Brennpunkt-Thema soll verdeutlichen: Das neue Gewährleistungsrecht ist noch nicht überall angekommen. Doch es wird nicht mehr lange dauern, bis die ersten Gerichtsentscheidungen verkündet werden und alle aufwachen. Daher ist es jetzt das Gebot der Stunde, Kaufverträge für beide Parteien rechtssicher zu gestalten, um spätere Konfliktfälle zu vermeiden. Wie das funktioniert, wird der Referent dieses Beitrags praxisnah aufzeigen.

Höchstrichterliche Entscheidungen zum Widerrufsrecht

Der Deutsche Autorechtstag möchte im Rahmen dieses Programmpunktes geklärt wissen, ob die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung zur Widerrufsmöglichkeit von Darlehensverträgen ein „Comeback des Widerrufsjokers“ zur Folge hat, der in der Vergangenheit das Tor für Massenklagen öffnete. Das diesbezügliche Referat soll auch Aufschluss darüber geben, ob sich ein Widerruf für den Käufer trotz zunehmender Optionen überhaupt „lohnt“.

Überblick über höchstrichterliche Rechtsprechung sowie Rechtsprechung der Instanzgerichte.

Breit gestreute, aber nicht minder intensiv beleuchtete Überblicke über höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere der des VI. Zivilsenats, die Rechtsprechung der Instanz- und internationalen Gerichte zum Kaufrecht sowie ein Ausblick auf Gesetzgebungsmaßnahmen auf nationaler und Europäischer Ebene sowie Rechtsprechung des EuGH runden das Vortragsspektrum des Deutschen Autorechtstags ab.
Das alles wird von hochkarätigen Referenten in geschichtsträchtiger und imposanter Umgebung auf dem Petersberg im Siebengebirge präsentiert (in alphabetischer Reihenfolge):
Dr. Thomas Almeroth, Rechtsanwalt; Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld; Dr. Rhona Fetzer, Vorsitzende Richterin beim VIII. Zivilsenat des BGH; Marcus Gülpen, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Berlin; Eva Hettwer, Mielchen Hettwer Rechtsanwälte; Ansgar Klein, Vorstand BVfK; Stefan Obert, BVfK-Rechtsabteilung; Thomas Offenloch, Richter beim VI. Zivilsenat des BGH; Dr. Matthias Quarch, Vors. Richter beim LG Aachen.; Dr. Uta Sophie Richter, LL.M., CMS; Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB; Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld.; Dr. Hans Steege, Interdisziplinäres lnstitut für Automatisierte Systeme e. V., Hannover

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Deutscher Autorechtstag ändert Führungsstruktur
Prof. Dr. Ansgar Staudinger ist Präsident
RAin Eva Hettwer neues Mitglied im Beirat

Im Rahmen der Vorbereitungen für den Autorechtstag 2023 beschlossen die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag die Führungsstruktur der richtungweisenden Fortbildungsveranstaltung im Deutschen Autorecht anzupassen.
Professor Dr. Ansgar Staudinger, der bereits 2015 die Leitung übernahm, wurde zum Präsidenten des jährlich stattfindenden, mit hochkarätigen Referenten besetzten Events auf dem Petersberg bei Bonn gewählt. Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking und der ehem. vorsitzende Richter beim BGH, Wolfgang Ball, bilden weiterhin den Vorstand des Deutschen Autorechtstags.
Im Beirat des Deutschen Autorechtstags gab es ebenfalls eine Veränderung. Eva Hettwer, Rechtsanwältin in Hamburg, die bereits auf dem Deutschen Autorechtstag zu einem aktuellen Leasingthema referiert hat, wurde in den Beirat aufgenommen. Sie zählt seit kurzem zum Autorenteam des seit Jahrzehnten maßgeblichen Kommentars im Autokaufrecht: Reinking/Eggert: Der Autokauf.

Beispiel-visitenkarteEva Hettwer und Ansgar Staudinger beim traditionellen Oldtimercorso zur Eröffnung des Autorechtstags 2022.