Autorechtstag Aktuell: Rechtsprobleme rund um den finanzierten Autokauf
Dr. Christian Grüneberg, Richter beim XI. Zivilsenat des BGH
In den vergangenen Jahren hat sich der Bundesgerichtshof in einer Fülle von Entscheidungen mit dem Widerruf von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen befasst.
Dabei ging und geht es vor allem um Darlehensverträge, die der Finanzierung von Autokäufen dienten. Beginnend mit dem Grundsatzurteil vom 5.11.2019 hat der Bundesgerichtshof bis in die jüngste Zeit die sich stellenden Rechtsfragen insbesondere zur Ordnungsgemäßheit von Widerrufsbelehrungen und Widerrufsinformationen sowie sonstigen Pflichtangaben, zur missbräuchlichen Ausübung des Widerrufsrechts und zu den Rechtsfolgen des Widerrufs einer Lösung zugeführt.
Durch Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union, wie den Urteilen vom 26.3.2020 („Kreissparkasse Saarlouis“), vom 9.9.2021 („Volkswagen Bank“), vom 21.12.2023 (BMW Bank“) und zuletzt vom 30.10.2025 („Mercedes-Benz Bank“), bedurfte es neuer Überlegungen, ob die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beibehalten werden konnte oder einer Modifizierung bedurfte.
Dabei stellen sich alte Rechtsfragen in neuem Gewand, wobei insbesondere auch die Grenzen einer richtlinienkonformen Auslegung auszuloten sind. Daneben ist auch ein Blick darauf zu werfen, ob und welche neuen Fragestellungen die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 aufwerfen wird und wie diese möglicherweise zu beantworten sind.