Autorechtstag Aktuell: Reparatur von (Unfall-)Fahrzeugen Teil II: Regress der Versicherer ggü. Werkstätten
Marcus Gülpen, Rechtsanwalt, Berlin
Der Streit um die Höhe der (erforderlichen) Reparaturkosten ist nicht neu – die Haftpflichtversicherer überziehen Werkstätten bereits seit geraumer Zeit mit Regressforderungen, weil angeblich „zu viel“ abgerechnet oder „falsch“ repariert worden sei.
Parallel hierzu hat der Bundesgerichtshof mit seinem „Werkstattrisiko Paket“ vom 16.01.2024 (u.a. VI ZR 38/22, VI ZR 239/22, VI ZR 253/22, VI ZR 266/22, VI ZR 51/23) die Rechte des Geschädigten gestärkt und damit die Regulierungspraxis neu justiert und dem Versicherer enge Leitplanken in der Schadenregulierung gesetzt. Damit verlagerte sich der Streit über die Höhe der Reparaturkosten in den Regressprozess, den der Versicherer mit den (Zug um Zug abgetretenen) Ansprüchen des Geschädigten gegen die Werkstatt führt.
In diesem Vortrag werden die zentralen Leitlinien dieser Entscheidungen sowie die aktuelle Instanz gerichtliche Entwicklung 2024/2025 – etwa LG Ansbach, Urteil vom 27.06.2024 – 1 S 530/23, zu Regressforderungen gegen Werkstätten – systematisch aufbereitet und in praxisnahe Handlungsempfehlungen übersetzt. Der Fokus des Vortrags liegt auf typischen Angriffspunkten der Versicherer – überhöhte Stundenverrechnungssätze, Kleinteil- und Verbringungskosten, Werthaltigkeit von Prüfberichten, vermeintlich unnötiger Reparaturumfang (Austausch oder Instandsetzen), behauptete Nichtdurchführung von Arbeiten – und den Verteidigungsstrategien aus Sicht der Werkstatt, des Geschädigten und des anwaltlichen Vertreters.
Behandelt werden insbesondere die Voraussetzungen und Grenzen des Regresses gegen die Werkstatt, die Reichweite des Werkstattrisikos nach der aktuellen BGH Rechtsprechung, Fragen der Abtretung und Preisvereinbarung sowie die prozessualen Besonderheiten (Darlegungs- und Beweislast, Umgang mit Prüfberichten, typische Einwendungen der Versicherer).
Der Vortrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit verkehrsrechtlichem oder versicherungsrechtlichem Schwerpunkt, die ihre Mandanten – Geschädigte, Werkstätten oder Versicherer – rechtssicher und wirtschaftlich fundiert beraten und vertreten wollen. Teilnehmer erhalten eine kompakte, praxisorientierte Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung, inklusive der jüngsten Diskussion um die „Regresswelle“ der Haftpflichtversicherer gegen Werkstätten, sowie Formulierungs- und Gestaltungshinweise für Gutachten, Abtretungs- und Reparaturvereinbarungen und Argumentationshilfen für die gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzung.