Update zur Schadensregulierung und zum Versicherungsrecht
Marcus Gülpen, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Berlin
11. Mai 2021
Der 14. Autorechtstag – nunmehr am 30. und 31.08.2021 – wird erneut einen Überblick über die verkehrsrechtliche Rechtsprechung geben.
Wie gewohnt wird Rechtsanwalt Gülpen aus Berlin seine aktualisierte Übersicht „Unfallschadensregulierung von A-Z“ darstellen.
In diesem Jahr stehen u.a. die Themen „Restwert“ und „Mietwagen/Nutzungsausfall“ im Fokus.
Erkennbare Tendenzen in der Rechtsprechung werden im Einzelnen dargestellt.
Coronabedingte Rechtsprechung im Bereich der Unfallschadensregulierung ist selbstverständlich ebenfalls ein Schwerpunkt. So insbesondere Entscheidungen zu den Themen „coronabedingte Reparaturverzögerung“ und „Erstattungsfähigkeit von Desinfektionskosten“.
Der Anwaltsvertrag wird in vielen Fällen im Fernabsatz geschlossen. Der BGH und untere Instanzen haben sich in den vergangenen Jahren mit der Frage beschäftigt, ob der im Fernabsatz geschlossene Anwaltsvertrag widerrufen werden kann und welche Folgen dies dann für das Vertragsverhältnis hat. Hier besteht schon – seit langem – Handlungsbedarf. Dieses für die Anwaltschaft wichtige Thema wird dargestellt.
Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten war erneut Thema einer BGH Entscheidung und diverser unterinstanzlicher Entscheidungen und ist naturgemäß ebenfalls von besonderer Wichtigkeit für Kolleginnen und Kollegen.
Mit dem Thema Halterhaftung hat sich der BGH gleich 2 x beschäftigt.