Autorechtstag 2021: Neuer Termin und Vorschau

5. Januar 2021

Auch der Deutsche Autorechtstag blieb von den Auswirkungen der Pandemie nicht verschont. Wie bereits angekündigt, hat sich die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag entschieden, den ursprünglich für den 29. und 30. März vorgesehenen Termin auf den 31. Mai und 1. Juni 2021 zu verschieben. Die vor zwei Jahren erfolgte Verlagerung vom Wochenende auf den Wochenbeginn ist auf große Zustimmung gestoßen. Dies auch, da es so weiterhin möglich ist, die Teilnahme am Autorechtstag mit einem Erholungswochenende in der schönen Landschaft von Rhein und Siebengebirge zu verbringen.

Die Terminverschiebung vom Frühjahr in dem Frühsommer hat neben der dann aller Voraussicht nach deutlich entspannten Infektionslage weitere wichtige Vorteile. Der größere zeitliche Abstand zum vorhergehenden Autorechtstag erleichtert die Rückkehr zum gewohnten Termin in der 2. Märzhälfte im kommenden Jahr 2022 und dann schließlich die Wiedereingliederung in den gewohnten Zwölfmonatsrhythmus ab dem Jahr 2023. Ganz wichtig ist uns zudem, dass durch die längere Vorlauf- und Vorbereitungszeit zusätzlich Raum für eine Erweiterung und Aktualisierung des Themenspektrums unter Beibehaltung der bewährten Struktur des Autorechtstages geschaffen wird.

Zu den etablierten Programmpunkten gehört das 3-stündige Update zum Schadens-, Versicherungs- und Verkehrsstrafrecht am Vormittag des ersten Veranstaltungstages, dessen sich die Experten Marcus Gülpen, Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Syndikus in Berlin/Brandenburg, und Dr. Matthias Quarch, Vorsitzender Richter am LG Aachen, in diesem Jahr wieder annehmen werden.

Das anschließende Praxisseminar wird wie üblich durch Hinweise auf aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und anstehende Gesetzesvorhaben durch den Leiter des Autorechtstages Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld, eingeleitet. Es folgt ein bunter Strauß von Beiträgen zu aktuellen Rechtsfragen der EnVKV von Ulrich Dilchert, Geschäftsführer des ZDK, der Parkraumbewirtschaftung von Klaus Heimgärtner, Rechtsabteilung des ADAC, und der DSGVO von Sascha Krämer, Fachanwalt für IT-Recht. Das Schwerpunktthema bilden drei brandaktuelle, auf EU-Richtlinien beruhende Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die noch in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt werden müssen und bereits 2022 in Kraft treten. Sie betreffen das Gewährleistungsrecht, digitale Produkte und die Modernisierung des Verbraucherrechts. Über den aktuellen Bearbeitungsstand der Gesetzesvorhaben und die Auswirkungen auf den Kfz-Bereich werden Matthias Giebler, Justiziar des BVfK, Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt, und Prof. Dr. Ansgar Staudinger berichten. Abgerundet wird der Montag durch eine Podiumsdiskussion, die sich mit der digitalen Rechtsberatung (Legal Tech) zum Verkehrs- und Autorecht befassen wird. Dr. Philipp Kadelbach, Rechtsanwalt und Gründer der Flightright GmbH, einem der ersten Legal Tech Unternehmen, wird hierzu mit seinem Beitrag die Vorlage liefern.

Am Vormittag des zweiten Veranstaltungstages steht traditionell die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Verkehrs-, Autokauf- und Leasingrecht auf der Agenda, vorgestellt und näher beleuchtet von Thomas Offenloch, Richter beim VI. Zivilsenat des BGH, und von Prof. Dr. Florian Faust, Bucerius Law School in Hamburg. Die Referenten werden ihr Augenmerk besonders auf die Dieselurteile des VI. Zivilsenats, die Autokauf-Urteile des VIII. Zivilsenats, darunter das wegweisende Urteil zu § 476 II 2 BGB n.F., und die Entscheidungen des XI. Zivilsenats zum Widerrufsrecht richten.

Die Tatsache, dass der BGH den Widerstand gegen die Entscheidung des EuGH vom 26.3.2020 Az. C-66/19 in den beiden Urteilen vom 27.10.2020 – XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19 überraschend aufgegeben hat und den Kaskadenverweis nach § 492 I 2 BGB i. V. m. Art 247 §§ 6-13 EGBGB nunmehr bei allgemeinen Verbraucherdarlehensverträgen als irreführend einstuft, hat weitreichende Auswirkungen auf noch bestehende Kfz-Finanzierungs- und Leasingverträge. Damit wird sich Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld, unter Berücksichtigung der vom BGH erteilten Hinweise zu den Rechtsfolgen im Rahmen seines Beitrags zur Entwicklung des Widerrufsrechts eingehend befassen.

Schließlich hat der EuGH durch sein aufsehenerregendes Thermofenster-Urteil vom 17.12.2020 Az.C-693/18 der Dieselproblematik neuen Anschub verschafft. Welche rechtlichen Folgen sich aus dem Urteil für die Autobranche ergeben, wird Alexander Sievers, Juristische Zentrale des ADAC, in seinem Referat zur Dieselkrise darlegen. Abgerundet wird der Dienstag durch einen Beitrag zur Europäischen Verbandsklage von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg, und eine Übersicht zur Rechtsprechung der Instanzgerichte und internationaler Fallgestaltungen zum Kaufrecht von Dr. Thomas Almeroth, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des VDiK, und Prof. Dr. Ansgar Staudinger.

Sie können sich ab sofort für den 14. Deutschen Autorechtstag Ende Mai / Anfang Juni 2021 vormerken lassen, wenn Sie diesem Link folgen: >>> vormerken lassen für den 14. Deutschen Autorechtstag

Sie erhalten dann baldmöglich die aktuellen Anmeldeunterlagen.

Wir würden uns sehr freuen, Sie auch beim 14. Deutschen Autorechtstag erneut begrüßen zu dürfen.

Ihr

Vorstand des Deutschen Autorechtstages

Prof. Dr. Ansgar Staudinger    Dr. Kurt Reinking        Wolfgang Ball