Autorechtstag-Aktuell 04. Dezember 2018 – Rechtsanwalt Ulrich Dilchert zum neuen WLTP-Messverfahren und seinen wettbewerbsrechtlichen Folgen

AUTORECHTSTAG AKTUELL

04. Dezember 2018

WLTP – Neuer Prüfzyklus und seine wettbewerbsrechtlichen Folgen speziell für die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

von Ulrich Dilchert, Rechtsanwalt und Geschäftsführer ZDK

Kraftstoff ist ein teures Gut und beeinflusst die Unterhaltskosten eines Fahrzeugs nicht unerheblich. Insoweit wird auch beim Kauf eines Fahrzeugs dem Kraftstoffverbrauch nicht unerhebliche Bedeutung beigemessen. Verbraucherschützer klagen jedoch bereits seit Längerem, dass die tatsächlichen Verbräuche eines Fahrzeugs im Alltagsbetrieb zum Teil erheblich von den von den Fahrzeugherstellern angegebenen Verbrauchswerten abweichen.

Der Kraftstoffverbrauch wird durch ein europaeinheitliches Mess- und Prüfverfahren ermittelt. Seit 1992 galt der so genannte NEFZ. Dieser Prüfzyklus, der eine reine Laborprüfung war, ließ den Herstellern im Rahmen der Typprüfung von neuen Fahrzeugmodellen Türen offen, um die Fahrzeuge vor der Prüfung auf einen möglichst geringen Kraftstoffverbrauch hin zu optimieren.
Zum 01.09.2017 wurde der NEFZ durch den WLTP-Prüfzyklus abgelöst. Das bedeutet, dass alle ab dem 01.09.2017 neu typgeprüften Fahrzeuge nur noch nach dem WLTP-Reglement geprüft werden dürfen. Ab 01.09.2018 müssen alle neuen Fahrzeuge nach dem neuen Reglement geprüft werden. Eine Ausnahme wird Fahrzeugen der so genannten „auslaufenden Serie“ gewährt, die noch bis 31.08.2019 mit den zugrundeliegenden NEFZ-Werten verkauft werden dürfen.

Die Einführung des WLTP hat allerdings auch Auswirkungen auf die Pkw-EnVKV. Auch diese muss dort geändert werden, wo es um die Angaben von Verbrauchs- und Emissionswerten geht. Konkret betroffen sind die Regelungen zum Label, zum Aushang, zum Leitfaden aber auch zur Werbung.

Die EU-Kommission hat mit ihrem Dokument (EU) 2017/948 vom 31.05.2017 Empfehlungen an die Nationalstaaten formuliert, wie der WLTP in die nationalen Kennzeichnungsverordnungen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG eingeführt und umgesetzt werden sollte. Eine an sich wünschenswerte Änderung der Richtlinie, die nach der Konsultation im Jahre 2015/2016 erwartet wurde, lässt aber noch bis voraussichtlich 2021 auf sich warten.

Mit Spannung werden die längst überfälligen Umsetzungsvorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums erwartet, die einerseits die Richtlinie 1999/94/EG erfüllen müssen und andererseits die Empfehlung (EU) 2017/948. Die Vorschläge werden sorgfältig zu prüfen sein – auch im Hinblick auf mögliche Veränderungen an der übrigen Pkw-EnVKV, die die derzeit bestehende Abmahngefahr deutlich reduzieren helfen sollten.

Diese Gemengelage verspricht spannende Diskussionen anlässlich des 12. Deutschen Autorechtstages auf dem Petersberg.

Hier finden Sie die Online-Anmeldung, das Anmeldeprospekt und das Programm zum 12. Deutschen Autorechtstag:

Online-Anmeldung 12. Deutscher Autorechtstag

Programm 12. Deutscher Autorechtstag

Anmeldeprospekt 12. Deutscher Autorechtstag