Autorechtstag-Aktuell 15. Januar 2019 – Dr. Christoph Eggert zum Thema Mangel – Defekt – Beweislast

AUTORECHTSTAG AKTUELL

15. Januar 2019

Mangel – Defekt – Beweislast

von Dr. Christoph Eggert, Vorsitzender Richter am OLG a.D.

Nur auf den ersten Blick ein Retro-Thema, auf den zweiten brandaktuell. Im Wortsinn, denn mit einem Brand fing alles an (EuGH, Sache Faber). Doch richtig befeuert wurde die Diskussion erst durch das Urteil des BGH vom 12.10.2016.

EuGH und BGH lassen uns in den Nebel hineinfahren. Und das ohne Nebelscheinwerfer. Mit den Begrifflichkeiten fängt es an: „Defekt, Mangelerscheinung, mangelhafter Zustand, Mangel, Mangelsymptom, Grundmangel“ – größer könnte das terminologische Durcheinander kaum sein.

Daher Ziel eins des Referats: Klärung der Begrifflichkeiten

Ziel zwei: Abgrenzung Defekt/Mangel – Sensibilisierung für ein Zentralproblem

Millionen Fahrzeuge sind mit Defekten aller Art unterwegs. Der TÜV unterscheidet geringe Mängel, erhebliche Mängel und neuerdings auch gefährliche Mängel. Auch das Begriffsverständnis der Kfz-Sachverständigen ist, kein Wunder, technisch, nicht rechtlich. Dass längst nicht jeder Defekt ein Mangel im Rechtssinn ist, haben viele Sachverständige, aber auch manche Richter, bis heute nicht verstanden.

Ziel drei: Beweislast und ihre Umkehr nach der EuGH/BGH-Wende

Wann greift die Beweisvermutung des § 477 BGB (bis 31.12.2017 § 476) ein, wann nicht? Wer muss heute was darlegen und notfalls beweisen? Fakt ist: Die Hürden für den Verbraucher sind deutlich flacher geworden, die für den Kfz-Handel entsprechend höher. Was das konkret bedeutet, wird der Referent anhand aktueller Rechtsprechung erläutern.

Hier finden Sie die Online-Anmeldung, das Anmeldeprospekt und das Programm zum 12. Deutschen Autorechtstag:

Online-Anmeldung 12. Deutscher Autorechtstag

Programm 12. Deutscher Autorechtstag

Anmeldeprospekt 12. Deutscher Autorechtstag