AUTORECHTSTAG AKTUELL

Aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zum Verkehrsrecht

Thomas Offenloch, Richter beim VI. Zivilsenat des BGH

18. Februar 2020

Auch im vergangenen Jahr war das Verkehrsunfallrecht ein zentrales Thema für den VI. Zivilsenat. So hatte er sich etwa mit der Frage zu befassen, ob ein Brand in einer Kfz-Werkstätte, der von einem eineinhalb Tage zuvor verunfallten Pkw verursacht wurde, noch dem „Betrieb“ dieses Pkws im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG zuzurechnen ist.

Und: Entfällt der Zurechnungszusammenhang in einem solchen Fall etwa deshalb, weil es der Werkstattinhaber selbst (grob) fahrlässig unterlassen hat, die Batterie des Unfallfahrzeugs abzuklemmen, wenn es nur deshalb zum brandursächlichen Kurzschluss am Fahrzeug kommen konnte?

Dass die fiktive Schadensabrechnung nicht – wie im vergangenen Jahr auf dem Deutschen Autorechtstag gefragt wurde – „tot“ ist, zeigen mehrere Fälle, in denen sich der VI. Zivilsenat wiederum mit den Feinheiten dieser Abrechnungsvariante zu befassen hatte und befasst hat: „Großkundenrabatt“ und „Beilackierungskosten“ sind nur zwei der Stichworte.

Die Frage nach dem richtigen Restwert im Falle einer Ersatzbeschaffung erreichte den VI. Zivilsenat auch 2019: Örtlicher Händler oder Internetbörse? – mit für viele vielleicht überraschendem Ergebnis! Prozessrechtliches kam nicht zu kurz: Welche Anforderungen sind an die richterliche Überzeugungsbildung bei der Behauptung eines fingierten Unfalls zu stellen? Wie substantiiert muss der Käufer eines Fahrzeugs mit Vorschaden zu dessen Reparatur vortragen, wenn das von ihm erworbene Fahrzeug bei einem Unfall (erneut) beschädigt wird? Auch hier gab es neue Entwicklungen.

Sie sehen: Es gibt auch beim 13. Deutschen Autorechtstag wieder so einiges über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsrecht zu berichten. Es soll ein bunter Strauß verkehrsrechtlicher Probleme und ihrer (höchstrichterlichen) Lösungen präsentiert werden. Die Entscheidungen sollen dabei nicht nur dargestellt, sondern zugleich erklärt und in den Gesamtzusammenhang der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingeordnet werden.

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