Autorechtstag-Aktuell 2018

AUTORECHTSTAG AKTUELL

04. September 2018

Der Deutsche Autorechtstag findet im kommenden Jahr wieder auf dem Petersberg statt.

Neues Terminkonzept: Nicht vor, sondern nach dem Wochenende!

Save the Date: 18. – 19. März 2019

Der vom ADAC, BVfK und ZDK gemeinsam veranstaltete 12. DEUTSCHE AUTORECHTSTAG findet im kommenden Jahr am 18. und 19. März wieder am geschichtsträchtigen Ort inmitten der Naturlandschaft Siebengebirge hoch über dem Rheintal im imposanten Grandhotel Petersberg statt.

Ein neues Terminkonzept soll es den Teilnehmern ermöglichen, die Veranstaltung mit einem vorausgehenden Erholungs-Wochenende im Rheinland zu verbinden, so dass man ab Montagmorgen frisch und ausgeruht die hochkarätigen Referenten mit ihren interessanten Vorträgen und auch die spannende Podiumsdiskussionen erleben kann.

Der Zielvorgabe der von Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking und BGH-Richter a.D. Wolfgang Ball geleiteten Arbeitsgemeinschaft DEUTSCHER AUTORECHTSTAG entsprechend,  werden wieder erstklassige und erfahrene Referenten auf dem Gebiet des Autorechts die Rechtsprechung des zurückliegenden Jahres vorstellen, über anstehende Gesetzesvorhaben und aktuelle Rechtsentwicklungen berichten sowie den Teilnehmern wertvolle Empfehlungen und Ratschläge für die tägliche Arbeit an die Hand geben.

Auch der 12. DEUTSCHE AUTORECHTSTAG wird sich wieder mit einer Vielzahl brisanter juristischer Themen auseinandersetzen. Neben dem klassischen Kernbereich des Autokaufrechts erwarten die Teilnehmer spannende Vorträge rund um das Verkehrsstraf- und Versicherungsrecht, die Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, wie auch die Folgen und Entwicklungen der Abgas-Manipulationssoftware.

Um den aktuellen Anforderungen der Fortbildung nach FAO zu entsprechen, wurden bereits vor zwei Jahren sowohl die Veranstaltungsstruktur als auch der Zeitrahmen des DEUTSCHEN AUTORECHTSTAGES geändert. Fachanwälte für Verkehrsrecht können nun durch ihre Teilnahme am kompletten Programm des DEUTSCHEN AUTORECHTSTAGES einen FAO-Fortbildungs-nachweis über 15 Stunden erlangen.