Vorschau auf den 12. Autorechtstag 2019 am 18./19. März 2019

AUTORECHTSTAG AKTUELL

9. Oktober 2018

Vorschau auf den 12. Autorechtstag 2019 am 18./19. März 2019

von Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking

An rechtlichen Themen rund ums Automobil mangelt es derzeit wahrlich nicht, weshalb der Autorechtstag 2019 aus dem Vollen schöpfen kann. Er findet diesmal am Wochenbeginn statt, kehrt auf den renovierten und teilweise umgestalteten „Petersberg“ zurück und steht, wie schon im Vorjahr, unter der bewährten Leitung von Prof. Staudinger, dem designierten Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstages. Prof. Staudinger wird außerdem die von der EU geplante Verbandsklage vorstellen, die neben oder an die Stelle der soeben auf den Weg gebrachten Musterfeststellungsklage treten wird.

Der 12. Autorechtstag startet am Montagvormittag mit einem Update zum Schadens- Versicherungs- und Verkehrsstrafrecht. Dieser auf die verkehrsjuristische Fachpraxis fokussierte Programmpunkt hat sich aufgrund des regen Zuspruchs der Teilnehmer in den vergangenen Jahren zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Deutschen Autorechtstages etabliert. Referenten sind wiederum Rechtsanwalt Marcus W. Gülpen und Vors.Ri.LG Aachen, Dr. Matthias Quarch.

Das Nachmittagsprogramm ist mit aktuellen Themen prall gefüllt. In ihrem Beitrag zum Autoleasing befasst sich Rechtanwältin Eva Hettwer schwerpunktmäßig mit den weitgehend ungeklärten Rechtsfolgen des Widerrufs von Kfz-Verbraucherleasingverträgen und mit dem Berechnungsansatz für die vom Leasingnehmer geschuldete Nutzungsvergütung im Falle des mängelbedingten Rücktritts. Zur Frage der Benutzung einer Dashcam gibt es im Anschluss an das BGH-Urteil zahlreiche offene Fragen, auf die Prof. Georg Borges von der Uni Saarland Antworten bereithält. Die Vorgaben der Warenhandelsrichtlinie, deren Umsetzung erhebliche Änderungen des Kaufrechts zur Folge haben wird, sind derzeit sehr umstritten. Auf die Kernpunkte dieses Vorhabens wirft Prof. Markus Artz einen kritischen Blick. Der Geschäftsführer des ZDK Ulrich Dilchert nimmt die anstehenden Änderungen der Pkw-EnVKV im Hinblick auf das WLTP-Messverfahren unter die Lupe. Elmar Fuchs, Geschäftsführer des BVSK, richtet sein Augenmerk auf die Rechtsprechung zum Kfz-Sachverständigen, zu der auch BGH-Richter Thomas Offenloch Einiges zu sagen hat. Komplettiert wird das Themenspektrum des ersten Veranstaltungstages durch einen Beitrag zum Referentenentwurf zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch mit Blick auf die Konsequenzen für den Autohandel. Hierfür ist Frau Reppelmund vom DHIT als Referentin vorgesehen.

Kernthema am darauffolgenden Tag ist der Diesel. Hierzu wird Rechtsanwalt Sievers von der Verbraucherzentrale des ADAC eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht liefern, gefolgt von einer Podiumsdiskussion mit dem hoffnungsvollen Titel „Wege aus der Dieselkrise“, an der u.a. Rechtsanwalt Christian Reinicke, Generalsyndikus des ADAC und Gunnar Herrmann, Vorstandsvorsitzender der Ford Werke teilnehmen werden. Zuvor stellen Thomas Offenloch, Richter beim VI. Zivilsenat des BGH und Dr. Ralph Bünger, Richter beim VIII. Zivilsenat des BGH die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Verkehrsrecht sowie zum Kauf- und Leasingrecht vor. Dr. Christoff Eggert, Vors. Ri. a.D. OLG Düsseldorf befasst sich mit der schwierigen, oft nicht beachteten Unterscheidung zwischen Mangel und Defekt und mit Fragen zur Beweislast und deren Umkehr. Wolfgang Ball, vormals Vors. Ri. des VIII. BGH-Zivilsenats, widmet sich in seinem Beitrag den ungeklärten Rechtsfolgen, die sich aus dem Ferenschild-Urteil des EuGH für den Autohandel ergeben. Er wird in seinem Beitrag auch auf die geplante gesetzliche Ausgestaltung der sog. „Haftungsfrist“ in § 476 Abs. 2 BGB eingehen.