Autorechtstag-Aktuell 29. Januar 2019 – Schwächelnde Fahrverbote – dreht sich der Wind? Genügen Messstationen dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot?

AUTORECHTSTAG AKTUELL

29. Januar 2019

Schwächelnde Fahrverbote

von Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking

Gegen „schmutzige Dieselautos“ (die man auch am Zustand der Rückbank erkennt, wenn dort Kinder sitzen) helfen nur Fahrverbote, denn ein Diesel ist am ehesten sauber, wenn er nicht benutzt wird. Doch allem Anschein nach dreht sich der Wind bei der Verhängung von Fahrverboten für sog. Fahrzeuge mit Emissionshintergrund. Bei Dieselfahrern ist die Stimmung ohnehin längst im Keller und es kommt bereits zu Demonstrationen. Erst die immensen Wertverluste und nun die Fahrverbote. Viele Dieselgeschädigte dürfen schon jetzt nicht mehr auf den ihnen vertrauten, kurzen und schnellen Wegen zur Arbeit fahren und müssen auf überlastete Schleichwege ausweichen, die schlimmstenfalls durch verkehrsberuhigte, mit künstlichen Hindernissen bestückte Tempo-30-Zonen der Wohngebiete führen, vorbei an Schulen und Kindergärten und zur Freude der dortigen Anwohner. Für die Umwelt haben Fahrverbote bisher nichts bewirkt. Das Gegenteil ist eingetreten: Die Messstation Max-Brauer Allee in Hamburg verzeichnet seit Inkrafttreten des Fahrverbots einen Anstieg der Stickstoffdioxydwerte von ca. 4%. Die Dieselprämie hat für die Umwelt – um die es den klagefreudigen Helfern angeblich geht – ebenfalls nichts gebracht. Die „schmutzigen Diesel“ fahren weiterhin auf dieser Welt, nur eben in Tschechien, Rumänien, Polen und anderswo.

Es sind aber nicht nur die Dieselfahrer, bei denen sich Verärgerung und Frust aufgestaut haben. Renommierte Lungenfachärzte äußern sich erstmals kritisch zu den Fahrverboten, weil sie die Grenzwerte für zu niedrig halten. Kfz-Sachverständige haben festgestellt, dass viele Messstellen in Deutschland, darunter auch diejenige am Stuttgarter Neckartor, falsch positioniert wurden. Es fehlen die erforderlichen Mindestabstände und der für den Luftaustausch nötige Freiraum. Die Österreicher haben es besser gemacht, denn ihre 17 Messstationen im verkehrsreichen Wien liefern fortlaufend „hervorragende Werte“ zur Luftgüte, welche stundengenau auf der städtischen Homepage ablesbar sind.

Nun haben sich auch die Juristen zu Wort gemeldet, weil sie erkannt haben, dass die derzeitige rechtliche Grundlage für das Aufstellen der Messstationen in Deutschland nicht dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot genügt. Dies ist die Kernaussage des 57. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2019 und das Fazit zahlreicher Beiträge in juristischen Fachzeitschriften. Der mit ausgewiesenen Experten aus unterschiedlichen Rechtsgebieten besetzte Arbeitskreis VII des Verkehrsgerichtstages, der sich unter fachkundiger Leitung von Rechtsanwalt und Notar Christian Reinicke mit den Dieselfahrverboten befasst hat, ist mit seinen Empfehlungen offenbar im Verkehrsministerium auf offene Ohren gestoßen, wo man sich jetzt ernsthaft darum bemüht, die Geister, die man rief, wieder in die Flasche zu bekommen.

Und nun zur Botschaft des Verfassers dieser Zeilen: Wegen seiner Aktualität und Brisanz gehört das facettenreiche Thema „Fahrverbote“ unbedingt auf den diesjährigen Autorechtstag. Darin sind sich die Veranstalter einig. Die mit den Fahrverboten verbundenen rechtlichen Probleme werden am Montag, dem 18. März 2019 in einem erweiterten Zeitfenster im Rahmen des Beitrags „Aktuelles aus der Autobranche“ unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse und Entwicklungen ausführlich behandelt und mit den Teilnehmern diskutiert.

Hier finden Sie die Online-Anmeldung, das Anmeldeprospekt und das Programm zum 12. Deutschen Autorechtstag:

Online-Anmeldung 12. Deutscher Autorechtstag

Programm 12. Deutscher Autorechtstag

Anmeldeprospekt 12. Deutscher Autorechtstag