Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zum Widerrufsrecht bei der Fahrzeugfinanzierung

Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zum Widerrufsrecht bei der Fahrzeugfinanzierung

Dr. Uta Richter, CMS Hasche-Sigle

10. Januar 2023

Neben den Diesel-Abgasskandalfällen sind auch die Widerrufsklagen bei der Fahrzeugfinanzierung ein Dauerbrenner vor deutschen Gerichten.

Geklärt scheinen inzwischen die Zuständigkeitsfragen im Zusammenhang mit den Verbraucherklagen, die zum Teil als Feststellungs- und/oder auch als Leistungsklagen erhoben werden.

Der BGH hat zwischenzeitlich auch Stellung genommen zu den Besonderheiten bei Anschlussfinanzierungen und Kilometer-Leasingverträgen. Geklärt ist auch, dass besondere Regelungen für unentgeltliche Verträge und für einen Widerruf bei bereits beendeten Verträgen gelten. Auch der EuGH hat sich mit Einzelfragen zu der Widerrufsinformation und den vertraglichen Pflichtangaben befasst, insbesondere

  • dem sog. Kaskadenverweis in der Widerrufsinformation und den Angaben
  • zum verbundenen Vertrag,
  • zum Verzugszinssatz und der Art und Weise seiner Anpassung,
  • zu der Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung,
  • zu den Kündigungsrechten und
  • zu den außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren.

Der BGH geht bei Zahlungsklagen von einer Vorleistungspflicht des Verbrauchers aus, was die praktischen Auswirkungen der EuGH-Entscheidung einschränkt.

Wichtige Fragen sind allerdings noch nicht abschließend geklärt. Dem EuGH wurden neue Fragen vorgelegt, insbesondere,
–         ob Kilometer-Leasingverträgen Verträge über die Erbringung einer Finanzdienstleistung sind,

–         ob es sich bei im Autohaus abgeschlossenen Kilometer-Leasingverträgen um Fernabsatzverträge handelt und

–         ob die Ausübung des Widerrufsrechts rechtsmissbräuchlich sein kann.

Die Stellungnahme des Generalanwalts wird erst am 16.02.2023 erfolgen, so dass ein Urteil nicht vor Mai 2023 erwartet wird. Der BGH und viele Oberlandesgerichte setzen im Hinblick auf die anstehende EuGH-Entscheidung einschlägige Verfahren aus, um das Ergebnis der eingeleiteten Vorlagen abzuwarten.

Kontrovers diskutiert werden auch die Rechtsfolgen eines wirksamen Widerrufs, wobei zwischen Darlehens- und Leasingverträgen unterschieden werden muss. Unklar ist insbesondere, welche Regelungen bei der Berechnung des Wertersatzes gelten.

Mit diesen und vielen anderen Rechtsfragen, die bei Widerrufsklagen immer wieder eine Rolle spielen, wird sich die Referentin in ihrem Überblick über die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung befassen.