Digitale Selbstjustiz

Digitale Selbstjustiz

Dr. Dr. Hans Steege, Interdisziplinäres lnstitut für Automatisierte Systeme e. V., Hannover

17. Januar 2023

Im Zeitalter der Digitalisierung, Vernetzung und Automatisierung ist der Mensch längst nicht mehr auf klassische Wege zur Rechtsdurchsetzung beschränkt. Statt des Rückgriffs auf den Staat und dessen etabliertes Rechtswesen ermöglichen neue Technologien vielmehr den (automatisierten) Fernzugriff auf Produkte und Geräte und dadurch die Schaffung von Tatsachen. Für diese moderne Selbstjustiz finden sich zahlreiche Beispiele.

Ob die Aktivierung einer Wegfahrsperre beim Kraftfahrzeug, die Reduzierung des Funktionsumfangs eines Produkts, die Sperrung einer App oder die Sperre von Social-Media-Konten: private, digitale Rechtsdurchsetzung hat sich längst von der Notwendigkeit einer physischen Anwesenheit der Vertragsparteien und körperlicher Einwirkung auf Sachen entfernt und verlagert die Klagelast zwischen den Vertragsparteien in erheblichem Umfang neu. Damit gewinnt das Element der Faktizität an neuer Bedeutung. Zugleich rückt hierdurch die verbotene Selbstjustiz in den Vordergrund und droht die klassischen Rechtswege zu verdrängen und das Gewaltmonopol des Rechtsstaats auszuhöhlen – gar seinen Anspruch zu untergraben.

Obgleich (digitale) Selbstjustiz unzulässig ist und der Staat das Gewaltmonopol für sich beansprucht, stellt sich die Frage, ob das Element der Faktizität dazu führt, dass die Lebenswirklichkeit das Recht und dessen Geltungsanspruch überlagert und insbesondere bei digitalen Produkten zu Schutzlücken führt. Mit der Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter hatte sich jüngst der BGH zu befassen. In dem Fall sah eine Klausel in dem Vertrag die Fernabschaltung der Batterie im Falle einer außerordentlichen Kündigung vor.

Vor dem Hintergrund dieser neuen Entwicklungen bietet der Vortrag einen Überblick über aktuelle Entwicklungen (zivilrechtlicher) digitaler Selbstjustiz, analysiert deren möglichen Rahmen sowie Grenzen und untersucht, ob das Sachenrecht mit der digitalen Welt Schritt hält.