AUTORECHTSTAG AKTUELL

Aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zum Verkehrsrecht und zur Herstellerhaftung wegen Abgasmanipulationen

Thomas Offenloch, Richter am Bundesgerichtshof

30. März 2021

Die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs wird seit dem letzten Jahr von den sogenannten „Diesel-Fällen“ dominiert. Hunderte von Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden gingen ein, die jetzt nach und nach abgearbeitet werden.

Der VI. Zivilsenat befasst sich dabei zuständigkeitsbedingt vor allem mit der deliktsrechtlichen Haftung der Hersteller der Motoren bzw. Fahrzeuge, nicht mit der kaufrechtlichen Haftung der Verkäufer. Unter welchen Voraussetzungen haften die Hersteller? Und unter welchen nicht? Welche Positionen sind ggf. ersatzfähig? Und welche nicht?

Rund ein Jahr nach dem ersten VW-Urteil des BGH vom 25. Mai 2020 (VI ZR 252/19) gibt der Vortrag einen Überblick über die bislang höchstrichterlich beantworteten Fragen.

Trotz der hohen Zahl an Diesel-Fällen widmet sich der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs natürlich weiterhin auch seinen klassischen Gebieten, also insbesondere dem Verkehrs- und allgemeinen Haftungsrecht. Auch hier ergingen wichtige Entscheidungen:

Wie ist die haftungsrechtliche Situation, wenn Einsatzkräfte, etwa von der Polizei, verletzt werden? Wie sieht es bei psychischen Verletzungen aus? Hierzu hat der Bundesgerichtshof Wichtiges gesagt. Neues gibt es auch vom Tatbestandsmerkmal „bei dem Betrieb“ im Sinne von § 7 StVG. Auch diese – und andere – Entscheidungen sollen deshalb näher beleuchtet werden.

Das Update gibt es auf dem 14. Deutschen Autorechtstag!

>>>hier geht´s zur aktuellen Agenda des Autorechtstags!

>>>hier geht´s zur Online-Anmeldung des Autorechtstags!

>>>hier geht´s zum Anmeldeprospekt des Autorechtstags!