Aktuelles zur Dieselkrise – OLG Naumburg verurteilt VW auch beim EA288 (Nachfolgemotor des EA189)

RA Alexander Sievers, Juristische Zentrale des ADAC, München

1. Juni 2021

Seit dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals gibt es immer wieder Berichte, dass VW auch bei neueren Dieselmotoren Software verbaut haben soll, die erkennen könne, ob sich das Auto auf einem Prüfstand befindet.

Konkret geht es um die Motorreihe EA288. Das ist der Nachfolger des Motors EA189, der im Zentrum des 2015 bekannt gewordenen Dieselskandals stand. Der Nachfolgemotor wurde wie schon sein Vorgänger millionenfach in Diesel-Autos des VW Konzerns eingebaut – unter anderem im Golf, Tiguan oder Passat. Auch bei verschiedenen Modellen von Audi, Skoda und Seat kommt dieser Motor zum Einsatz.

Bis heute ist strittig, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung in EA288-Motoren verbaut ist. VW dementiert das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung in dieser Motorenbaureihe.

Entgegen der Auffassung anderer Oberlandesgerichte hat das OLG Naumburg am 9. April 2021 (8 U 68/20) als erstes Obergericht VW mit ausführlicher Begründung zu Schadensersatz und Rücknahme des Fahrzeugs wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB) verurteilt.

Ob dieses Urteil wirklich das „Sensationsurteil“ und der „Dammbruch“ ist, als das es von zahlreichen Käufer-Anwälten gefeiert wird, das erläutert Alexander Sievers, Rechtsanwalt in der Juristischen Zentrale des ADAC in München, in seinem Vortrag beim 14. Deutschen Autorechtstag

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