Aktuelle Rechtsprechungsübersicht zur Dieselkrise

RA Alexander Sievers, Juristische Zentrale des ADAC, München

15. September 2020

Daimler, Opel, Mitsubishi, Fiat – die Liste der Automobilhersteller, die juristisch in den Strudel der Abgasthematik gezogen werden, wird immer länger.

Die Fragen zum Thema sind im Jahr 5 der Abgaskrise nicht weniger geworden. Welche Hersteller sind konkret betroffen? Was können die Kunden verlangen? Müssen Händler das Auto zurücknehmen? Gibt es Schadenersatz? Wie steht es mit der Verjährung? Wie entscheiden die Gerichte?

Neben der Sachmängelhaftung kommt in Dieselverfahren auch eine direkte Inanspruchnahme des Herstellers aus deliktischer Haftung in Betracht. Diese ist vor allem bedeutsam, wenn Gewährleistungsansprüche verjährt sind. Im Mai dieses Jahres hat der BGH eine höchstrichterliche Leitlinie zur Herstellerhaftung des VW-Konzerns für Fahrzeuge mit dem Motor EA189 geschaffen. Im Herbst wird auch der EuGH voraussichtlich eine Grundsatzentscheidung in Sachen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen treffen.

Ob und wie diese Entscheidungen für andere Hersteller von Bedeutung sind und welche Rechte betroffene Kunden geltend machen können, darüber informiert Rechtsanwalt Alexander Sievers, in der Juristischen Zentrale des ADAC im Bereich Verbraucherrecht tätig, in seinem Vortrag.

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