AUTORECHTSTAG AKTUELL

Verlegung Deutscher Autorechtstags 2020 auf Ende September

18. März 2020

Mit Schreiben vom 17. März 2020 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen zur Begrenzung der Ausbreitung des Corona-Virus u. a. die Weisung erteilt, dass Veranstaltungen im Landesgebiet zunächst bis zum 19. April 2020 grundsätzlich zu untersagen sind. Der Bürgermeister der Stadt Königs-winter hat auf dieser Grundlage am 18. März 2020 verfügt, dass im gesamten Stadtgebiet von Königswinter grundsätzlich alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis auf Weiteres unterbleiben müssen.

Infolgedessen darf Deutsche Autorechtstag am 23. und 24. März 2020 bedauerlicherweise nicht durchgeführt werden. Daher wird die Veranstaltung auf den 28. und 29. September 2020 verlegt.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag bedauert diese Entwicklung, welche die Organisatoren vor eine große Herausforderung stellt, sehr. Gleichzeitig gilt es zu bedenken, dass die Gesundheit der Bevölkerung Vorrang vor allen anderen Interessen hat. Daher unterstützt die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag sämtliche Bemühungen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Die Arbeitsgemeinschaft bedankt sich für das Verständnis der angemeldeten Teilnehmer. Es gilt auch allen zu danken, die an der Vorbereitung der Veranstaltung mitgewirkt haben, insbesondere für die nun mit der Terminverschiebung verbundenen zusätzlichen Belastungen.

Rückfragen gerne an info@deutscher-autorechtstag.de