AUTORECHTSTAG AKTUELL

Aus der nationalen (Instanz-)Rechtsprechung zum Autokauf

Dr. Thomas Almeroth, Rechtsanwalt aus Friedberg/Hessen, Geschäftsführer VDIKt

10. März 2020

EuGH, BGH und nationaler sowie europäischer Gesetzgeber halten diejenigen, die in der täglichen Praxis das Autokaufrecht anzuwenden haben, auf Trab. Autohersteller, Händler, Verbraucherschützer, Anwälte, Instanzgerichte und andere Player sind mit ständigen Neuerungen konfrontiert. Leitlinien, die jahrelang, teils jahrzehntelang den Weg gewiesen haben, werden zur Makulatur. Die (Nach-)Wehen von Froukje Faber, Ferenschild und Dieselkrise sind noch deutlich spürbar. Vieles ist noch ungeklärt. Besser gesagt: Vieles bedarf dringend der Klärung.

Gefordert sind zunächst einmal die Instanzgerichte bis hin zu den Oberlandesgerichten. Nicht alles kommt zum BGH, schon gar nicht zum EuGH. Wie gehen Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte mit den Problemen um, die erkennbar im Raum stehen, deren Lösung aber selten durch höchstrichterliche Entscheidungen in Gänze vorgegeben wird?

Gerade in Ihrer Bedeutung für den Rechtspraktiker dürfen die Entscheidungen der Spruchkörper unterhalb des BGH, insbesondere die der Oberlandesgerichte, nicht unterschätzt werden. Dabei liegen divergierende Rechtsauffassungen in der Natur der Sache. Die unterschiedlichen Positionen des OLG Frankfurt a. M. (Urteil vom 11.7.2019, 16 U 112/18) und des OLG Celle (Urteil vom 11.9.2019, 7 U 362/18) zu den Folgerungen aus der Ferenschild-Entscheidung des EuGH zur Frage der Verjährung von Ansprüchen bei Sachmängeln von Gebrauchtwagen sind bezeichnend.

Von der Definition des Mangels über die rechtlichen Voraussetzungen des Rücktritts und die Bemessung der bei der Rückabwicklung anzurechnenden Gebrauchsvorteile des Käufers bis hin zum Schadensersatz anstelle oder neben der Leistung reicht die Spannbreite der Themen, mit denen sich die Rechtsprechung in den letzten ein bis zwei Jahren zu beschäftigen hatte. Mehrere OLG-Entscheidungen zum sogenannten „Widerrufsjoker“ bei verbundenen Abzahlungsgeschäften dürften zu einer gewissen Entspannung bei den Autobanken geführt haben. Bei Gebrauchtwagenkäufen scheint es zu einer Renaissance des Vermittlungs- bzw. Agenturgeschäfts zu kommen. Einzelne Aspekte des (gewerblichen und privaten) Internetgeschäfts, auch über Versteigerungsplattformen, beschäftigen zunehmend die Gerichte. Mangelbegriff, Beweislastumkehr, Nacherfüllung und auch die Frage der arglistigen Täuschung über verkehrswesentliche Eigenschaften des Fahrzeugs gehören zu den Dauerbrennern beim b2c-Gebrauchtwagengeschäft. Und jetzt hat die Verjährungsfrage die Oberlandesgerichte erreicht.

Diese und andere Themen wird der Referent in einer Tour d`horizon durch die aktuelle (Instanz-)Rechtsprechung zum Autokauf anreißen.

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