AUTORECHTSTAG AKTUELL

Update Schadensregulierung & Versicherungsrecht

Marcus W. Gülpen, Rechtsanwalt

3. März 2020

Das „Unfallschadensrecht“ ist ständig in Bewegung. Jedes Jahr kommen zigtausende neue Entscheidungen auf den „Rechtsmarkt“. Die BGH-Entscheidungen nimmt man wahr. Die örtlichen Entscheidungen gehen zumeist unter in der „Rechtsentscheidungsflut“.

Der Vortrag stellt viele dieser neuen Entscheidungen vor und versucht neue Tendenzen im Unfallschadensrecht aufzuzeigen. Er beschäftigt sich nicht mit dem Thema „Quoten“, sondern mit den in der Praxis wichtigen Sachschadenspositionen. Neben der Rechtsprechung des BGH wird die örtliche Rechtsprechung dargestellt. Insbesondere die Entscheidungen aus dem Jahr 2019 stehen im Vordergrund.

Mehrere neue Sachschadenspositionen sind im Focus des diesjährigen Vortrages. Bei dem Dauerstreitthema der „Mietwagenrechtsprechung “ werden die unterschiedlichsten Berechnungsmethoden und die im Vormarsch befindliche „Frackerechtsprechung“ und das Hilfsmittel der Berechnung durch den www.frackerechner.de dargestellt.

Es werden zudem die Sachschadenspositionen Abtretung, Beilackierung, Entsorgungskosten, Kostenvoranschlag, Prognoserisiko, Rabatte, Reinigungskosten, Reparaturablaufplan, Reparaturobergrenze (130 %), Restwert, Sachverständigenkosten, Standgeld u.v.m. angesprochen. Außerdem werden die Themen „Überflüssige Arbeiten“ – Kürzungen bei konkreter Reparatur – und des Dauerthema Verbringungskosten vorgestellt.

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