Autorechtstag-Aktuell 26. Februar 2019 – Aktueller geht es nicht!

AUTORECHTSTAG AKTUELL

26. Februar 2019

Aktueller geht es nicht!

von Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt

BGH zu Abgasmanipulationen: Sie alle haben die Nachricht vom 22.1.2019 gehört oder gelesen: Ein mit unzulässiger Abschalteinrichtung ausgestattetes Fahrzeug ist mangelhaft und die Ersatzlieferung trotz Modellwechsels nicht unmöglich. Das ist die Rechtsansicht des BGH, dargelegt in einem umfangreichen, zur Veröffentlichung vorgemerkten Hinweisbeschluss des VIII. Zivilsenats, dem unser Referent zum Autokauf- und Leasingrecht Dr. Ralph Bünger angehört.

Er wird uns zu diesem spektakulären Fall gewiss einiges zu berichten haben. Welche Folgen sich aus der höchstrichterlichen Stellungnahme für die zahlreichen „Manipulationsprozesse“ ergeben, die bei Instanzgerichten anhängig sind, ist zurzeit noch weitgehend unklar. Volkswagen, die beklagte Partei, wiegelt ab. Die Niederlage wiegt allerdings schwer für den größten deutschen Autobauer, weil sein tragendes Argument, die unzulässige Abschalteinrichtung sei kein Sachmangel, ein für allemal hinfällig ist. Daran werden sich Instanzgerichte halten. Doch trotz dieses höchstrichterlichen Präjudizes sind die zahlreichen Direkt- und Musterklagen damit keineswegs erledigt. Es bleiben viele offen Fragen, wie etwa zu den Auswirkungen auf die Software-Updates und zur Verweigerung der Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten.

Neue Maßnahmen gegen Temposünder. Ihnen ist Ihnen wahrscheinlich auch nicht entgangen, dass die erste streckenbasierte Geschwindigkeitskontrolle kürzlich nahe Hannover in Betrieb genommen wurde. Wie funktioniert die Anlage, was sind ihre Stärken und wo liegen die Schwachpunkte? Das sind Fragen, die auf die Anwälte jetzt zukommen. Der Deutsche Autorechtstag schätzt sich glücklich, für dieses brandaktuelle Thema kurzfristig Prof. Michael Brenner von der Friedrich Schiller Universität Jena gewinnen zu können. Die hierfür erforderliche Zeit wurde durch eine Kürzung des Beitrags zur Energiekennzeichnungsverordnung eingespart, weil sich das Gesetzesvorhaben in Verzug befindet.

Ende der fiktiven Schadensabrechnung? Die verblüffenden Neuigkeiten zur fiktiven Schadensabrechnung haben sicherlich viele von Ihnen geschockt. Wir haben auch dieses spektakuläre Thema zum Schadensrecht kurzentschlossen in die Agenda des 12. Autorechtstages aufgenommen. Bereits im Update zur Schadensregulierung am Vormittag des ersten Veranstaltungstages werden Sie die Referenten mit der Problematik vertraut machen, welche am Abend im Rahmen einer Podiumsdiskussion vertieft wird, die unter dem mit einem Fragezeichen versehenen Motto „Tod oder Scheintod der fiktiven Abrechnung?“ steht.

Sie sehen, die Überschrift stimmt und wir haben nicht zuviel versprochen.

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