AUTORECHTSTAG AKTUELL

Neue Vertriebs-und Servicepraktiken im Kfz-Handel und deren rechtliche Auswirkungen

von Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt

28. Januar 2020

Tesla macht es vor. Ein Showroom so groß wie eine Boutique für Herrenbekleidung in bester Innenstadtlage für die Basismodelle, ein bestens IT-geschultes Verkäuferteam und eine Tiefgarage mit Stell- und Ladeplätzen für interessierte Probefahrer – mehr braucht Tesla nicht, um Fahrzeuge erfolgreich an den Mann/die Frau zu bringen. Mit der Anzahlung ist der Internetkauf perfekt. Wer nicht will, kann noch aussteigen. Der Einwand kaufreuiger Kunden, die Auftragsbestätigung nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben, ist von gestern. Das Risiko der Verkäuferinsolvenz trägt allerdings der Käufer; doch hier kann man Abhilfe schaffen.

Deutsche Hersteller sind von diesen Verkaufspraktiken beeindruckt. VW testet bereits in Brasilien, wie man ohne Händler auskommt. Dort kann das Wunschauto mit einer VR-Brille (Virtual Reality) besichtigt und bestellt werden. Das Tool nutzt alle Möglichkeiten, die die virtuelle Welt bietet. Man kann das Auto aus allen Blickwinkeln anschauen, die Türen öffnen, den Innenraum begutachten und die Konfiguration wählen. Das gesamte Kaufgeschehen wird über Monitor abgewickelt.

Nicht nur die Bestell- und Lieferpraktiken ändern sich rapide, sondern auch der Service. Die Bedienungsanleitung nebst Sprachausgabe auf dem Handy mit einem digitalen Serviceheft und abrufbaren Service- und Reparaturarbeiten zu Festpreisen sind bereits Realität. Ferndiagnosen, Updates, Austausch elektronischer Systemeinheiten statt Schraubarbeit – das ist die Zukunft. Die Blechreparatur bleibt dem hochspezialisierten Mechatroniker vorbehalten. Das Zusammenspiel von Hard- und Software wird nicht nur den Techniker sondern auch den Juristen zunehmend beschäftigen. Bei der E-Mobilität sind es die Batterien, die im Gewährleistungs-und Garantierecht in den Blickpunkt rücken. Auch das Zusammenspiel aus Autokauf und Batteriemiete wirft spannende juristische Fragenstellungen auf.

Der „After Sales Service“ gewinnt massiv an Bedeutung durch die „digitalen Elemente“ des Autos und deren vereinbarte oder notwendige Aktualisierungen. Damit befassen sich zwei EU-Richtlinien, die sog. „Warenhandelsrichtlinie“ und die „Richtlinie über bestimmte vertragliche Aspekte und der Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen“, die beide bis Mitte des kommenden Jahres von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Heftig gerungen wird derzeit auch um die Zukunft der Gruppenfreistellungsverordnung und ihre Auswirkungen auf den Kfz-Handel innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.

All diese Änderungen und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen für die Praxis sind „das Schwerpunktthema“ des DEUTSCHEN AUTORECHTSTAGES am ersten Veranstaltungstag. Hierzu stehen drei Beiträge und eine Podiumsdiskussion auf der Agenda.

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