Das Programm des 15. ART steht!

14. Dezember 2021

Der Deutsche Autorechtstag hat sich längst als herausragende Veranstaltung auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Autorechts etabliert. Die Teilnehmer der inzwischen bereits 15. Ausgabe dürfen sich erneut auf ein umfangreiches Informationsspektrum, ausführliche Praxishinweise sowie brandaktuelle Berichte über Neuerungen in der Rechtsprechung freuen, die stets zu lebhaften und spannenden Diskussionen führen und einen aufschlussreichen Ausblick auf die Zukunft des Autohandels gewähren.

Nicht mehr wegzudenken sind die alljährlichen ausführlichen Updates zur Schadensregulierung nebst dem Versicherungsrecht sowie zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Überblicke über Gesetzgebung und relevante Rechtsprechung dürfen selbstverständlich auch diesmal nicht fehlen und rüsten ART-Teilnehmer mit dem notwendigen Praxiswissen aus.

Die ART-Teilnehmer werden in einem sich anschließenden Referat außerdem erfahren, welche Folgen Verkehrsverstöße im Ausland haben können. Unter Berücksichtigung des EU-Vollstreckungsabkommens wird das Augenmerk auf die Rahmenbedingungen für die Durchsetzung und Abwehr von grenzüberschreitenden Forderungen gelegt werden.

Auch wenn der Name zum Autorechtstag passt, hat die „Omnibus-Richtlinie“ nichts mit Personenbeförderung zu tun. Vielmehr dient sie der besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften der Union, die den ART-Teilnehmern vorgestellt werden. Unlautere Geschäftspraktiken und falsche Preisangaben sollen durch die Omnibus-Richtlinie ebenso eingedämmt werden, wie missbräuchliche Vertragsklauseln.

Schwerpunktmäßig widmet sich auch der 15. Deutscher Autorechtstag wieder dem neuen Gewährleistungsrecht. Neben einer intensiven Beleuchtung der gesetzlichen Regelungen zu digitalen Produkten aus technischer Sicht werden selbstverständlich auch deren rechtliche Besonderheiten erläutert, die nicht nur umfangreich ausfallen, sondern an vielen Stellen auch überraschen. Ein Gesamtüberblick über alle gesetzlichen Neuerungen nach Auswertung der endgültigen Gesetzesfassung darf ebenso wenig fehlen, wie eine darauf aufbauende Podiumsdiskussion, in der voraussichtlich bereits erste Praxiserfahrungen ausgewertet werden können.

Wie gewohnt nimmt der Bundesgerichtshof einen wichtigen Platz im Programm des Autorechtstags ein. Erneut wird aus berufenem Munde über die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zum Verkehrsrecht und zur Herstellerhaftung wegen Abgasmanipulationen, wie auch die aktuellen Entscheidungen des BGH zum Kauf- und Leasingrecht informiert.

Gerade in Zeiten der Pandemie wächst dem Widerrufsrecht eine besondere Bedeutung zu. Unter anderem der EuGH hatte sich in mehreren Entscheidungen mit der Widerrufsmöglichkeit unwirksamer Darlehensverträge auseinandergesetzt, die den ART-Teilnehmern vorgestellt werden sollen, um über die neuen Entwicklungen des Widerrufsrechts den Überblick zu behalten.

Nationale und internationale Rechtsprechung zum Kaufrecht sowie einen Ausblick auf die Entscheidungen des EuGH runden den zweiten Veranstaltungstag ab.

Das alles wird von hochkarätigen Referenten in geschichtsträchtiger und imposanter Umgebung präsentiert (in alphabetischer Reihenfolge):

Dr. Thomas Almeroth, Rechtsanwalt, Geschäftsführer VDIK; Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld; Wolfgang Ball, Vors. Ri. am Bundesgerichtshof a.D.; Rechtsanwalt Ulrich Dilchert, Geschäftsführer ZDK; Prof. Dr. Florian Faust, Bucerius Law School, Hamburg; Marcus Gülpen, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Berlin; Rechtsanwalt Klaus Heimgärtner, Juristische Zentrale des ADAC; Ansgar Klein, Vorstand BVfK; Prof. Dr. Stephan Lorenz, Universität LMU-München; Rechtsanwalt Michael Nissen, Juristische Zentrale des ADAC; Thomas Offenloch, Richter beim VI. Zivilsenat des BGH; Dr. Andreas Ottofülling, Wettbewerbszentrale; Dr. Matthias Quarch, Vors. Ri. beim LG Aachen; Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt, Bergisch Gladbach; Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld;

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